Staatsanwalt sieht bei Savary und Broulis keine Strafsache

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Lausanne,

Es gebe keinerlei Anlass zu einer Strafuntersuchung gegen Ständerätin Géraldine Savary und Regierungsrat Pascal Broulis.

Geraldine Savary, Vizepräsidentin und Ständerätin (SP-VD), spricht an einer Medienkonferenz.
Geraldine Savary, Vizepräsidentin und Ständerätin (SP-VD), spricht an einer Medienkonferenz. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Géraldine Savary und Pascal Broulis waren wegen einer Russland Reise unter Druck.
  • Sie sollen jedoch keine ungerechtfertigten Vorteile aufgrund ihrer Ämter genossen haben.

Mit ihren Reisen nach Russland haben sich die Waadtländer Ständerätin Géraldine Savary (SP) und der Regierungsrat Pascal Broulis (FDP) nicht strafbar gemacht. Sie hätten keine ungerechtfertigten Vorteile aufgrund ihrer Ämter genossen und die Reisen seien privat gewesen.

Das befand der Waadtländer Generalstaatsanwalt. In einer Mitteilung vom Freitag wird betont, unter welch einfachen, wenn nicht spartanischen Bedingungen Broulis und Savary gereist seien und logiert hätten - weit entfernt von Business-Class-Flügen oder Luxus-Herbergen. Es gebe also keinerlei Anlass zu einer Strafuntersuchung, hiess es seitens des Generalstaatsanwalts Eric Cottier.

Umstände der Reisen

Die Russlandreisen Broulis' hatten mehrere Interventionen von linker Seite hervorgerufen. So verlangte die Parteienallianz Ensemble à Gauche eine Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission über die Umstände dieser Reisen.

Das Gremium sollte untersuchen, wer für die Reise des Staatsrates nach Russland 2012 bezahlt hat und ob diese mit den für Regierungsmitglieder geltenden Regeln vereinbar war.

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