Stadtberner Wohninitiative kommt vor Bundesgericht

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Bern,

Der Rechtsstreit um die vom Stadtberner Stimmvolk 2014 angenommene Wohninitiative geht weiter. Der Hauseigentümerverband zieht seine Beschwerde vor Bundesgericht, wie er am Montagabend mitteilte.

Das Bundesgericht in Lausanne.
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Vor dem bernischen Verwaltungsgericht waren die Beschwerdeführer im Juni abgeblitzt. Die Initiative stelle keine unzulässige Einschränkung in die Wirtschaftsfreiheit dar, befand das Gericht. Die Eigentumsgarantie werde nicht verletzt, ebenso wenig das auf Bundesebene geregelte Mietrecht.

Dies sehen die Beschwerdeführer anders: Angesichts der «einschneidenden Massnahmen in die Rechte von Grundeigentümern und insbesondere von Investoren» rechtfertige sich eine eingehende Prüfung der Materie durch das Bundesgericht, heisst es in der Mitteilung des Hauseigentümerverbandes Bern und Umgebung (HEV).

Die Stimmberechtigten hatten die Wohninitiative im Mai 2014 mit 72 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Demnach sollen bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Die Wohnungen sollen dauerhaft in Kostenmiete vermietet oder der Boden an einen gemeinnützigen Wohnbauträger abgegeben werden.

Umstrittene Kompetenzen

Aus Sicht der Beschwerdeführer darf die Stadt Bern keine Vorgaben zur Gestaltung von Mietverträgen machen. Mietrechtsbestimmungen blieben gemäss Bundesverfassung dem Bund vorbehalten, schreibt der HEV. Die Höhe des Mietzinses sei ein wesentlicher Bestandteil eines Mietvertrages und könne somit nicht auf kommunaler Ebene geregelt werden.

Das Verwaltungsgericht hatte bei der Beratung im Juni auf einige knifflige Fragen hingewiesen, die es zu klären gebe. Mehrere Richter legten den Berner Gemeindebehörden nahe, bei der Umsetzung der Initiative eine gewisse Flexibilität zu wahren. Investoren dürften bei Bauvorhaben nicht übermässig eingeschränkt werden.

Klar war für das Gericht hingegen, dass Grundrechte wie die Wirtschaftsfreiheit nicht auf unzulässige Weise beeinträchtigt würden. Das öffentliche Interesse an mehr preisgünstigem Wohnraum sei offenkundig, wenn sich 72 Prozent der Stimmberechtigten für das Anliegen aussprächen.

Bundesgericht soll Klarheit schaffen

Er nehme den Weiterzug der Beschwerde zur Kenntnis, erklärte Stadtpräsident Alec von Graffenried in einer schriftlichen Stellungnahme. «Damit wird das Bundesgericht als oberste rechtsprechende Behörde der Schweiz in einem Entscheid mit schweizweiter Ausstrahlung Klarheit über die Rechtsgültigkeit der Wohn-Initiative schaffen.«

Auf Interesse stossen wird das Urteil auch in der Nachbargemeinde Köniz. Dort hat das Volk eine «Light-Version» der Wohninitiative gutgeheissen - und auch dort ist das letzte juristische Wort noch nicht gesprochen.

In der Stadt Bern konnte die 2014 angenommene Initiative wegen des Rechtsstreits bislang nicht in Kraft gesetzt werden. Um dem Willen der Stimmberechtigten nachzukommen, wendet die Stadt den ersten Teil des Begehrens aber bereits an.

Bei Planungen auf städtischem Land reserviert sie mindestens einen Drittel der Wohnfläche für gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbau. Das empfehlt sie auch privaten Grundeigentümerschaften.

-Mitteilung der SDA (mis)

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