Steuer-Verzugszinsen sollen im Baselbiet nicht erhöht werden
Der Landrat hat beschlossen, den Verzugszinssatz bei Steuerzahlungen 2024 nicht zu erhöhen. Damit dürfte das Kantonsdefizit um vier Millionen Franken steigen.
Der Verzugszinssatz bei Steuerzahlungen wird im Baselland nächstes Jahr nicht erhöht. Der Landrat hat am Donnerstag mit 45 zu 41 Stimmen bei zwei Enthaltungen diesem Budgetantrag der SVP zugestimmt. Damit dürfte das Kantonsdefizit um vier Millionen Franken steigen.
Die Regierung wollte den Verzugszinssatz von 4,75 auf sechs Prozent erhöhen. Wie Finanzdirektor Anton Lauber (Mitte) vor dem Parlament betonte, liege die Festlegung des Zinssatzes im Zuständigkeitsbereich der Exekutive. Das Parlament folgte jedoch der Empfehlung der vorberatenden Finanzkommission und entschied sich für eine Beibehaltung.
Ausgabenplafond für Weiterbildungsangebote
Im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans 2025-2028 (AFP) entschied das Parlament zudem, die Ausgaben für die Weiterbildungsangebote ab 2026 für Kantonsangestellte zu plafonieren. Mit der Annahme dieses Antrags der FDP sollen nächstes Jahr rund 400'000 Franken gespart werden.