St.Galler Moschee-Mörder muss 16 Jahre ins Gefängnis

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Er erschoss vor drei Jahren einen Mann beim Beten: Der skrupellose Mörder (54) von St.Gallen muss nun für 16 Jahre hinter Gitter.

In dieser Moschee wurde der Mann getötet (Archivbild).
In dieser Moschee wurde der Mann getötet (Archivbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kantonsgericht St. Gallen hat den Moschee-Mörder zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt.
  • Der Mann hatte gegen den Entscheid des Kreisgerichts Berufung eingelegt.
  • 2014 erschoss der Serbe (54) einen Mann während dem Gebet in einer Moschee.

Das Kantonsgericht St. Gallen hat einen 54-jährigen Serben wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Der Mann erschoss im August 2014 in einer St. Galler Moschee einen Mann während des Freitagsgebets.

Der Beschuldigte hatte am 22. August 2014 in einer Moschee in St. Gallen sieben Mal von hinten auf das am Boden betende Opfer geschossen. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den Beschuldigten deshalb im Mai 2016 wegen Mordes, Gefährdung des Lebens sowie mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren.

Gegen diesen Entscheid erhob der Beschuldigte Berufung. Er beantragte einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung anstatt wegen Mordes sowie eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf zehn Jahre. Die Staatsanwaltschaft forderte am vergangenen Dienstag in der Berufungsverhandlung vor Kantonsgericht erneut wegen Mordes die Höchststrafe von 20 Jahren.

Vor 20 Jahren tötete er bereits den Bruder

Das Kantonsgericht hat nun den Entscheid des Kreisgerichts bestätigt. Das Verhalten des Beschuldigten erfülle den Tatbestand des Mordes und nicht nur der vorsätzlichen Tötung, heisst es in der Mitteilung der Strafkammer vom Donnerstag. Er habe besonders skrupellos gehandelt. Daran ändere nichts, dass das Opfer 1997 den Bruder des Beschuldigten in Notwehr getötet und dabei auch den Beschuldigten selbst verletzt hatte.

Der Ehefrau und den Kindern des Opfers muss der Beschuldigte Schadenersatz sowie Genugtuung von 278'000 Franken und dem Staat Verfahrenskosten von 75'000 Franken bezahlen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

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