Tempo-30-Moratorium für Berner Gemeinden auf wichtigen Strassen
Der Kanton Bern stoppt die Planung neuer Tempo-30-Zonen auf verkehrsorientierten Strassen.
Der Kanton Bern soll die Planung von neuen Tempo-30-Zonen auf verkehrsorientierten Strassen vorerst stoppen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss von Samuel Krähenbühl (SVP) überwiesen. Die praktischen Auswirkungen des Moratoriums sind allerdings unklar.
78 Ratsmitglieder stimmten für die Richtlinienmotion, 70 dagegen. Der Kanton soll sämtliche Planungen, Finanzierungsbeschlüsse und Umsetzungen entsprechender Tempo-30-Zonen stoppen, bis der Bund das revidierte Strassenverkehrsgesetz in Kraft gesetzt hat.
National- und Ständerat verlangen bekanntlich, dass innerorts auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 gilt. Auf siedlungsorientierten Strassen soll Tempo 30 angeordnet werden dürfen.
Kritik an dem Vorstoss
Kein Verständnis für den Vorstoss hatten die Ratslinke, die GLP und die EVP. «Der Vorstoss sei weder inhaltlich noch juristisch sinnvoll», kritisierte Grünen-Sprecher Jan Remund. «Tempo 30 sei kein Angriff auf die Mobilität, sondern eine bewährte Massnahme gegen Lärm». Sie mache Städte sicherer und lebenswerter.
Stefan Bütikofer (SP/Juso) befand, «die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden müssten wenn schon erhöht werden». Denn sie seien mit den Gegebenheiten vor Ort am besten vertraut. Tabea Bossard-Jenni (EVP) warf dem Motionär vor, er handle in «voraus eilendem Gehorsam».
Bürgerliche Mehrheit unterstützt Moratorium
Anders sah es die bürgerliche Mehrheit. Das Moratorium mache Sinn. Es gehe ohnehin nur um verkehrsorientierte Strassen, die gemäss Definition des Bundes auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet seien, sagte SVP-Sprecherin Barbara Josi. Diese Strassen seien das Rückgrat des Verkehrs.
Verkehrsdirektor Christoph Neuhaus (SVP) zeigte sich bereit für ein Moratorium. Davon ausnehmen werde er Projekte, die sich bereits in Umsetzung befänden oder deren Planung weit fortgeschritten sei.
Die praktischen Auswirkungen des Moratoriums sind unklar, wie der Regierungsrat in seiner schriftlichen Antwort eingeräumt hatte. Würde eine Gemeinde, die Tempo 30 einführen möchte, beim Kanton wegen des Moratoriums abblitzen, würde ihre Beschwerde nach dem heute gültigen Recht beurteilt. «In solchen Fällen wäre das Moratorium letztlich wohl nicht durchsetzbar», schrieb die Regierung.