Tessiner Parlament beschränkt Zulassung von Spitexorganisationen
Die Tessiner Regierung beschliesst eine Zulassungsbeschränkung für Spitexorganisationen zur Eindämmung der Gesundheitskosten.
Der Tessiner Grosse Rat hat am Dienstagabend einer Zulassungsbeschränkung von Spitexorganisationen zugestimmt. Mit der Gesetzesänderung will die Tessiner Regierung das Wachstum der Gesundheitskosten eindämmen. Der Tessiner Grosse Rat stimmte der Gesetzesänderung mit 52 Ja- zu 13 Nein-Stimmen bei neun Enthaltungen zu.
Der Annahme ging lediglich eine kurze Debatte voraus. Hintergrund der Massnahme ist eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Der am 1. Juli in Kraft getretene neue Artikel 55b erlaubt den Kantonen, ein Moratorium für die Erteilung neuer Betriebsbewilligungen an Spitexorganisationen einzuführen.
Steigernde Kosten und wachsende Nachfrage
Grundlage bildet die im November 2021 angenommene Volksinitiative «Für eine starke Pflege». Wie die Tessiner Regierung in ihrer Botschaft festhält, gehört der durchschnittliche Aufwand pro versicherte Person im Bereich der häuslichen Pflege im Tessin zu den höchsten in der Schweiz.
In den letzten zehn Jahren habe die häusliche Pflege im Südkanton zudem das höchste Wachstum der gesamten Schweiz verzeichnet. Laut Zahlen der Regierung nahm die häusliche Pflege im Schweizer Durchschnitt um 85 Prozent zu. Im Kanton Tessin jedoch um 153 Prozent.