Verwaltungsgericht gibt Zumikon im Asylunterkunft-Streit recht
Zumiker Gemeinderat darf Mehrkosten für Asylunterkunft genehmigen, entscheidet das Verwaltungsgericht.
Der Gemeinderat von Zumikon hat Mehrkosten für den geplanten Bau einer Asylunterkunft in eigener Kompetenz als gebunden erklären dürfen: Eine zusätzliche Urnenabstimmung sei nicht erforderlich, hält das Verwaltungsgericht in einem Urteil fest.
Die Gemeindeversammlung von Zumikon hatte im Juni 2023 mit 175 Ja- zu 140 Neinstimmen einen Kredit über 4,54 Millionen Franken genehmigt. Der Gemeinderat schrieb daraufhin den Auftrag für den Bau einer Asylunterkunft aus.
Es gingen daraufhin vier Offerten ein – und alle lagen über 5 Millionen Franken. Der Zumiker Gemeinderat entschied sich für das günstigste Angebot; die Mehrkosten von knapp einer halben Million Franken bewilligte er als gebundene Ausgaben selber.
Dagegen erhob ein Zumiker eine Stimmrechtsbeschwerde: Mit Kosten von über 5 Millionen Franken liege der Entscheid gemäss Gemeindeordnung nicht mehr in der Kompetenz der Gemeindeversammlung – es müsse nun noch eine Urnenabstimmung durchgeführt werden, brachte er vor.
Mehrkosten sind keine «neuen Ausgaben»
Dies wäre nur der Fall, wenn die Mehrkosten auch «neue Ausgaben» wären, hält das Verwaltungsgericht in einem Urteil fest, das am Montag veröffentlicht wurde. Neue Ausgaben lägen etwa vor, wenn der Hauptkredit bewusst niedrig gehalten wurde, um die Vorlage eher durchzubringen, oder wenn die Mehrkosten bei pflichtgemässer Sorgfalt voraussehbar gewesen wären, heisst es im Urteil.
Die Mehrkosten für den Bau der Asylunterkunft in Zumikon seien aber nicht als neue Ausgaben zu werten, kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss. Es weist die Beschwerde ab, wie dies zuvor bereits der Bezirksrat Meilen getan hatte. Es sei nicht von einem pflichtwidrig unsorgfältigen Verhalten des Gemeinderats auszugehen, schreibt das Gericht im Urteil.
Kostenvoranschlag nahe am Rahmen
Dieser habe die Kosten-Ungenauigkeit des Kredites mit zehn Prozent angegeben. Mit den Mehrkosten sei dieser nun um 10,97 Prozent überschritten worden – und damit nahe am vorgegebenen Rahmen geblieben. Die höheren Kosten seien – neben der Teuerung – unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Nachfrage nach Bauleistungen das Angebot überschreite.
Dies zeige sich darin, dass nur vier Offerten eingegangen seien. Bei «einer solchen Marktlage sind die Bauunternehmungen bei ihrer Preisgestaltung weniger Konkurrenzdruck ausgesetzt». Dies erschwere die Kalkulation des Kostenvoranschlages.
Gemeindeversammlung billigte Bau
Der Gemeinderat vergab das Bauprojekt gemäss Verwaltungsgericht zudem so, wie es die Gemeindeversammlung bewilligt hatte. Er nahm also keine Erweiterungen vor, mit denen er die Kostenüberschreitung selbst verursacht hätte.
Die Gemeindeversammlung habe mit ihrer Kreditbewilligung den Bau der Asylunterkunft befürwortet «und damit grundsätzlich auch das Einverständnis für allfällig notwendige Mehrkosten erteilt», fasst das Verwaltungsgericht zusammen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.