Wahlvorschläge müssen bis Mitte Januar 2019 eingereicht werden
Die Wahlvorschläge für die Kantonsrats- und Regierungsratswahlen müssen bis am 15. Januar 2019 vorliegen. Bis spätestens 16 Uhr müssen sie bei der Kreiswahlvorsteherschaft im entsprechenden Wahlkreis schriftlich eingereicht werden.

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Interessierte können die Formulare für die Wahlvorschläge über die Internetseite des Statistischen Amtes (www.wahlen-abstimmungen.zh.ch/krw2019) beziehen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Kandidaturen für den Regierungsrat müssen nicht angemeldet werden, da die Mitglieder des Regierungsrates im Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem) gewählt werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich.
Bereits im Februar hat der Regierungsrat den Termin für die Gesamterneuerungswahlen für den Kantonsrat und den Regierungsrat auf den 24. März festgelegt.
-Mitteilung der SDA (mba)