Kinderrechte, Gleichstellung der Geschlechter, nachhaltige Entwicklung und andere Themen sollen in der Walliser Kantonsverfassung neu berücksichtigt werden.
Wallis Flagge Fahne
Die Flagge des Kantons Wallis. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantonsverfassung des Kantons Wallis soll einer Totalrevision unterzogen werden.
  • Dafür sollen 130 Mitglieder für einen Verfassungsrat gewählt werden.
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Die Walliserinnen und Walliser wählen am 25. November 130 Mitglieder für einen Verfassungsrat. Dieser soll innerhalb der nächsten vier Jahre die aus dem Jahr 1907 stammende Kantonsverfassung überarbeiten.

Im vergangenen März hatten die Walliser Stimmberechtigten mit 72 Prozent Ja-Stimmen eine Volksinitaitive für die Totalrevision der Walliser Kantonsverfassung angenommen. Hinter dem Volksbegehren stand ein Komitee aus Zivilpersonen und Politikern.

Ihr Anliegen ist es, die Kantonsverfassung der modernen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts anzupassen. Gegen die Totalrevision der Kantonsverfassung hatten sich einzig die SVP und die CVP des französischsprachigen Wallis ausgesprochen.

Kinderrechte und Gleichstellung

Neu sollen in der Walliser Kantonsverfassung Themenbereiche wie Kinderrechte, die Gleichstellung von Mann und Frau, nachhaltige Entwicklung, Ausländerintegration oder der Datenschutz berücksichtigt werden. Veraltete Domänen wie etwa die Getreideversicherung oder regionale Krankenstationen sollen dagegen aus dem Grundrechtekatalog gestrichen werden.

Ausgearbeitet werden soll die neue Kantonsverfassung von einem Verfassungsrat. Für diese Variante hatten sich die FDP, die SP und die Grünen stark gemacht. Die Stimmberechtigten folgten dieser Empfehlung im März mit 67'101 Stimmen. Die Ausarbeitung der Verfassung durch den Grossen Rat unterlag mit 41'845 Stimmen.

Gesellschaft breit repräsentiert

Am 25. November werden die 130 Mitglieder des Verfassungsrates gewählt. Zur Wahl stehen rund 646 Bürgerinnen und Bürger. Ein Teil von ihnen vertritt die traditionellen politischen Parteien.

Es liessen sich aber auch zahlreiche Vertreter der Walliser Gesellschaft ohne politisches Mandat aufstellen. Sie stammen aus Bereichen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und Sozialwesen. Ausserdem wurde auch der Wunsch des Initiativkomitees erhört, dass auf der Liste Frauen und Männer sowie jüngere und ältere Menschen ausgewogen vertreten sind.

Die konstituierende Sitzung des Walliser Verfassungsrates ist für Dezember geplant. Der Rat soll die neue Kantonsverfassung innerhalb von vier Jahren ausarbeiten und diese dann erneut dem Volk vorlegen. Die total revidierte Verfassung dürfte somit frühestens 2022 oder 2023 in Kraft treten.

Die Mehrheit der Schweizer Kantone hat die Kantonsverfassung bereits revidiert. Rund die Hälfte davon setzten dafür einen Verfassungsrat ein, die anderen übertrugen diese Arbeit den Kantonsparlamenten.

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