Zehn Steuerreduktionen sorgen für höheres St. Galler Defizit
Die Debatte im St. Galler Kantonsrat über das Budget von nächster Woche wird voraussichtlich die wachsenden Ausgaben thematisieren.
In der Debatte im St. Galler Kantonsrat über das Budget von nächster Woche dürften vor allem die wachsenden Ausgaben thematisiert werden. Veränderungen gibt es aber auch bei den Einnahmen. In den letzten fünf Jahren wurden zehn steuerwirksame Anpassungen in der Summe von 187,4 Millionen beschlossen – den höheren Fahrkostenabzug nicht eingerechnet.
Bei der Präsentation des Budgets Ende September machte Finanzchef Marc Mächler (FDP) noch keine Aussagen, ob es sich bei den roten Zahlen um ein strukturelles Defizit handelt, das Massnahmen erfordert. Dies wolle man auf die Februarsession hin abklären, in der jeweils der Aufgaben und Finanzplan (AFP) beschlossen wird.
Die Finanzkommission schrieb hingegen in ihren Ausführungen von Mitte November, sie erwarte «eine Auslegeordnung zur Höhe des strukturellen Defizits sowie Vorschläge zu dessen Beseitigung». Ins gleiche Horn stösst beispielsweise die FDP: Der Kanton müsse sein Ausgabenproblem in den Griff bekommen, erklärte die Fraktion.
Zu diesen Forderungen hat die Regierung noch nicht Stellung genommen. Allerdings hat sie in der Vorlage zum höheren Fahrkostenabzug im Detail auf die zahlreichen Steuerreduktionen verwiesen, die seit 2019 beschlossen wurden. Addiert machen die Einbussen für den Kanton jährlich 187,4 Millionen Franken aus, die Gemeinden trifft es mit 62,4 Millionen Franken.
Steueranpassungen und ihre Auswirkungen
Insgesamt sind von der Mehrheit des Kantonsrats seit 2019 zehn Steueranpassungen mit kleineren und grösseren Beträgen durchgesetzt worden. Sie dürften neben anderen Faktoren ebenfalls dazu beitragen, dass der Staatshaushalt aktuell in Schieflage zu sein scheint.
Die beiden grössten Brocken machen die beiden Reduktionen des Steuerfusses um jeweils 5 Prozentpunkte aus, die 2022 und 2023 beschlossen wurden. Sie verringern die Steuereinnahmen um zusammengezählt jährlich 123,5 Millionen Franken.
Bei allen weiteren Steuererleichterungen geht es um weit tiefere Beträge. Dazu gehört etwa die Erhöhung des Abzugs der Versicherungsprämien pro Kind in der Steuererklärung mit 2,75 Millionen Franken, die Erhöhung des Abzugs für Versicherungsprämien mit 20,8 Millionen oder die im Jahr 2024 beschlossene Anpassung bei der Vorzugsmiete mit insgesamt rund zwei Millionen Franken.
Noch nicht in diese Summe eingerechnet ist das am letzten Abstimmungssonntag beschlossene höhere Fahrkostenabzug in der Einkommenssteuererklärung. Der Kanton rechnet dafür mit jährlichen Ausfällen von 7,2 Millionen Franken, die Gemeinden sollen es mit einem Minus von 7,7 Millionen Franken treffen.
Der neue Fahrkostenabzug von maximal 8000 Franken gilt erst ab dem 1. Januar 2025 und deshalb erst ab der Steuerperiode 2025, erklärte Felix Sager, Leiter des kantonalen Steueramtes.