Die Angst vor der „Verbürokratisierung“ - Teil 1
Jetzt gilt es ernst: Wer ist bereit für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht? Die Gewerbeverbände warnen: Wer sich nicht ab dem 1. Juli 2018 an die Stellenmeldepflicht hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Es gilt der Inländervorrang. Aber noch immer tappen viele Unternehmen im Dunkeln. Das wird situativ bestimmt noch für Ärger sorgen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Juli gilt der Inländervorrang und gewisse Stellen müssen zwingend gemeldet werden.
- Es droht eine Verbürokratisierung und viel Verwirrung bei Unternehmen und besonders KMU's.
- Bei Nichteinhalten können Bussen bis zu 40'000 Franken gesprochen werden.
Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco sollen die Meldungen der offenen Stellen – sprich die Umsetzung der Stellenmeldepflicht - einfach und schnell online über das neue Portal «arbeit.swiss», aber auch telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen können. Möglichst viele Informationen der Arbeitgeber zu den offenen Stellen seien erwünscht, denn je präziser die Angaben sind, desto besser können die RAV passende Dossiers von Stellensuchenden vorschlagen. Aber die Angst vor einer „Verbürokratisierung“ ist dennoch spürbar.
„Bürokratische Hürden wie die Stellenmeldepflicht gefährden unseren Erfolg!“
Viele Experten melden sich nun zu Wort und warnen. So auch der Personal-Experte Michael Agoras. Er sagte in einem Interview im Fachmagazin personalSchweiz auf die Frage, ob die Stellenmeldepflicht sogar das Aufkommen von neuen Arbeitsmodellen erschweren wird und generell die Umsetzung heikel sei: „Auch wenn ich das Gefühl habe, dass wir uns immer stärker überreglementieren, stehen wir im Vergleich zum Ausland immer noch einigermassen gut da. In der Schweiz lassen wir Angebot und Nachfrage auch im Arbeitsmarkt spielen. Das Ziel muss es sein, den Arbeitsmarktauch in Zukunft so liberal als möglich zu belassen. Ich persönlich finde, dass die Masseneinwanderungsinitiative eine sinnlose «Verbürokratisierung» veranstaltet und die Treiber einer prosperierenden Volkswirtschaft ignoriert sowie unsere Wohlfahrt abbremsen wird. Bürokratische Hürden wie die Stellenmeldepflicht gefährden unseren Erfolg. Wir brauchen Fachkräfte und Spezialisten aus dem Ausland, das ist eine Tatsache.“
„Up to Date“ sein ist matchentscheidend
Tatsache ist auch, dass nun viele Betroffene sich rasch in die Materie einarbeiten müssen. Praxisfälle und Fragen aus dem Arbeitsrecht fordern Personalverantwortliche nun täglich immer mehr aufs Neue In Seminaren mit Titeln wie „Arbeitsrecht Refresher“ (Quelle: WEKA, praxisseminare.ch) befasst man sich mit den wichtigsten Themen im Arbeitsrecht wie beispielsweise die Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Jetzt mehr denn je gilt das Motto: „Active Recruiting – Agieren statt reagieren“. So befasst sich der 3. WEKA Recruiting Day folgerichtig mit allen Themen rund um das moderne Recruiting und dem Einfluss der Stellenmeldepflicht auf die Branche. Es geht bei den hochkarätigen Referaten von Meinungsbildnern der Branche insbesondere um die heutigen Herausforderungen im Recruiting.
Bis zu 40'000 Franken Busse
Zu den Fakten der Stellenmeldepflicht: Mit 50,3 Prozent hat das Schweizer Stimmvolk am 9. Februar 2014 die Masseneinwanderungsinitiative gutgeheissen. Als ein Element zur Umsetzung dieses Entscheids hat der Bundesrat einen Inländervorrang für offene Stellen für Berufsarten mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. Ab dem 1. Juli 2018 müssen betroffene Arbeitgeber offene Stellen vor einer Ausschreibung dem zuständigen RAV melden und eine Sperrfrist einhalten. Wer sich nicht an die neuen Verordnungen hält, wird gebüsst. In Härtefällen können diese bis zu 40'000 Franken betragen.“