Inländervorrang: Behörden zufrieden, Wirte verärgert
Seit diesem Monat gilt der Inländervorrang. Perfekt läuft die Stellenmeldepflicht nicht, trotzdem sind die Behörden zufrieden. Ganz anders die Gastro-Branche.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit diesem Monat gilt der Inländervorrang light.
- Die Arbeitsämter verzeichnen teils deutlich mehr Stellenmeldungen.
Seit Juli gilt es ernst. Liegt die Arbeitslosigkeit in einer Branche bei über acht Prozent, müssen freie Stellen dem Arbeitsamt gemeldet werden. Der «Inländervorrang light» ist die weiche Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative der SVP. Und sorgt für Arbeit.
Der Kanton Aargau verzeichnet bis 40 Prozent mehr Stellenmeldungen. «Dieser Wert entspricht in etwa dem, was wir erwarteten», Isabelle Wyss, Leiterin Arbeitmarktliche Integration zu Nau. Für den zusätzlichen Aufwand werden zusätzliche 700 Stellenprozent eingesetzt. «Die Hälfte konnten wir mit internen Kandidaten besetzen.» Noch läuft die Technik nicht ganz einwandfrei. Zudem müssen viele Arbeitgeber über die neue Praxis aufgeklärt werden. «Das führt zu einem deutlichen Mehraufwand.» Unter dem Strich zieht sie ein positives Fazit.
Ein anderes Problem nennt Adrian Schumacher vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in St.Gallen. «Die teils uneinheitlichen Berufsbezeichnungen stellen eine Herausforderung dar.» Und die Vorgabe der Stellenmeldepflicht, wonach Kandidatenvorschläge innerhalb von drei Tagen dem Arbeitgeber unterbreitet werden müssen, sei «sportlich gesteckt.» Obwohl er noch kein abschliessendes Fazit ziehen will: «Systemische Schwierigkeiten, welche eine grundsätzliche Anpassung der Abläufe nötig machen würden, stellen wir keine fest.»
Mehr Meldungen als erwartet
In grossen Kantonen wie Zürich und Waadt, aber auch in Basel-Stadt gingen im Juni laut «SRF» deutlich mehr Stellenmeldungen als erwartet ein. Beispiel Zürich: Gemeldet wurden im Juli 3200 Stellen, davon stammten 2000 aus meldepflichtigen Branchen. Jede zweite gemeldete Stelle wird aus der Gastronomie gemeldet. Auch auf dem Bau sind momentan viele Leute gesucht. Das ist auch saisonal bedingt. Kommt dazu: «Es werden auch viele Stellen gemeldet, die gar nicht meldepflichtig wären», sagt Edgar Spieler, Leiter Arbeitsmarkt im Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit. Trotzdem ist auch er zufrieden.
Ganz anders Casimir Platzer, Präsident von Gastrosuisse. «Es ist nicht nur ein schlechtes Gesetz. Es wurde auch noch schlampig umgesetzt», sagt er dem «SRF». Platzer hat es selber erlebt. Er hat Anfang Juli eine offene Stelle für ein Zimmermädchen gemeldet. Statt wenigen Tagen musste er über drei Wochen warten, bis er den Job ausschreiben durfte. Grund: Die Stellenmeldung bleibt 17 Tage auf dem AWA des Kantons Berns liegen.
Platzer ärgert sich zudem über die Berufsliste. So wird etwa nicht zwischen Küchenchefs und Küchengehilfen unterschieden. «Man hat uns schnelle Abhilfe versprochen.» Doch das ist nicht der Fall: «Man will bis Ende Jahr erst einen Entwurf der neuen Berufsliste in die Vernehmlassung schicken», ärgert sich Platzer.
Noch kein Fazit zu der Stellenmeldungspflicht will das Staatssekretariat für Wirtschaft ziehen. Und auch die Gewerkschaften halten sich noch zurück. Es sei zu früh für eine Zwischenbilanz, heisst es beim SGB.