Seco: Keine Reisen auf die Krim

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Reiseangebote auf die Krim sind verboten: Das Seco pfeift Kira Reisen zurück.

Der Hafen von Yalta auf der Halbinsel Krim – Reisen dahin zu organisieren darf man gemäss einer Seco-Verordnung nicht, Bild: Altunin
Der Hafen von Yalta auf der Halbinsel Krim – Reisen dahin zu organisieren darf man gemäss einer Seco-Verordnung nicht, Bild: Altunin - Community

Das Wichtigste in Kürze

  • Das SECO hat Kira Reisen, Spezialist für Reisen in den Osten, dazu aufgefordert, Angebote auf die Krim einzustellen.
  • Dies stelle sich laut Schweizer Reise-Verband (SRV) über die Praxis, sich bei Reiseorganisation an das EDA zu halten.

Wie der Schweizer Reise-Verband (SRV) in seinem Newsletter meldet, wurde ein SRV-Mitglied vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unmissverständlich dazu aufgefordert, seine Reiseangebote auf die Krim per sofort einzustellen und von der Webseite zu nehmen. Beim Mitglied handelt es sich um Kira Reisen, wie travelnews.ch auf Anfrage beim Schweizer Reisespezialisten für den Osten Europas, Russland, Zentralasien und die Mongolei erfährt. Entsprechend erscheint nun auch auf kiratravel.ch die Meldung: «Ab sofort, gestützt auf die Verordnung der Bundesanwaltschaft Sektion SECO, wird Kira Reisen keine Reisen mehr auf die Krim-Halbinsel buchen und organisieren.»

Denn die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit tourismusbezogenen Aktivitäten auf der Krim und in Sewastopol ist verboten, schreibt der SRV. Bei Missachtung muss mit einem Verwaltungsstrafverfahren gerechnet werden.

Im August 2014 hat der Bundesrat die Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine erlassen. Mittels dieser Verordnung setzt die Schweiz Massnahmen um, damit das Schweizer Staatsgebiet nicht zur Umgehung der von der EU erlassenen Sanktionen missbraucht wird. Das SECO ist für die Umsetzung zuständig.

In den offiziellen Reisehinweisen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wird für Reisen auf die Halbinsel Krim abgeraten. Auch wenn Kunden eine Enthaftungserklärung unterschreiben, dürfen keine Reisen auf die Krim verkauft werden, warnt der SRV seine Mitglieder. Die Verordnung des SECO stelle sich somit über die gängige Praxis, bei Reiseorganisation sich an das EDA zu halten. Dies sei auch für den SRV neu.

Im Moment seien keine weiteren Länder oder Regionen für solche weitreichenden Massnahmen und Sanktionen im Zusammenhang mit touristischen Dienstleistungen beim SECO gelistet.

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