Plädoyers in Dopingprozess um Mark S. stehen an

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Deutschland,

Nach 22 Tagen Beweisaufnahme samt Zeugenaussagen und Geständnissen stehen im Dopingprozess gegen den Erfurter Arzt Mark S. und seine Komplizen die zwei finalen Verhandlungstage an.

Im Dopingprozess gegen den Erfurter Arzt Mark S. (M) und vier Komplizen stehen die Urteile an. Foto: Peter Kneffel/dpa
Im Dopingprozess gegen den Erfurter Arzt Mark S. (M) und vier Komplizen stehen die Urteile an. Foto: Peter Kneffel/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Anti-Doping-Kämpfer in Deutschland erhoffen sich von dem ersten grossen Verfahren seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes im Jahr 2015 ein abschreckendes Signal an betrügende Sportler und Helfer.

Am Freitag (09.45 Uhr) sind vor dem Landgericht München II die Plädoyers von Staatsanwalt Kai Gräber sowie der Verteidiger der fünf Angeklagten vorgesehen. Eine Woche später, am Freitag den 15. Januar, will die Strafkammer die Urteile gegen die Blutdoping-Gruppe verkünden.

Anti-Doping-Kämpfer in Deutschland erhoffen sich von dem ersten grossen Verfahren seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes im Jahr 2015 ein abschreckendes Signal an betrügende Sportler und Helfer. Alle fünf Angeklagten haben in dem Prozess Geständnisse abgelegt.

In Vorgesprächen hatte die Kammer um die Vorsitzende Richterin Marion Tischler mit den Anwälten bereits einen Rahmen für die Strafmasse abgesteckt. Dem Mediziner Mark S. als Initiator und Organisator der jahrelangen Blutdoping-Vergehen droht demnach eine Haftstrafe von viereinhalb bis fünfeinhalb Jahren. Die Prognose gab das Gericht vor Weihnachten ab; seine Anwälte halten fünf Jahre für zu viel.

Die Verteidiger von Mark S. wollten in dem Verfahren Doping im Spitzensport als Normalität darstellen. Die involvierten Winter- und Radsportler seien diesbezüglich froh gewesen, einen Arzt an ihrer Seite gehabt zu haben und nicht ohne medizinische Aufsicht dopen zu müssen. Ein Vorfall, bei dem Mark S. einer Österreicherin ein nicht für den Gebrauch am Menschen zugelassenes Präparat verabreichte, konterkarierte aber das gezeichnete Bild des gewissenhaften Arztes.

Der Bauunternehmer Dirk Q. steht als wichtigster Helfer vor einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Weil er aber bereits fast zwei Jahre in Untersuchungshaft war und erst vor Weihnachten frei kam, dürfte der Rest einer verhängten Gefängnisstrafe erlassen werden. Die drei anderen Angeklagten - die Krankenschwester Diana S., der Notfallsanitäter Sven M. und Ansgard S., der Vater des Arztes - stellen sich indes auf Bewährungs- oder Geldstrafen ein.

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