Springreiter Paul Estermann muss wegen Tierquälerei vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft Sursee hat Springreiter Paul Estermann wegen Tierquälerei verurteilt. Der 56-Jährige beruft, der Fall geht vor das Bezirksgericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Vorwurf der Tierquälerei gegen Paul Estermann geht vor das Bezirksgericht.
- Der Springreiter beruft gegen das Urteil der Staatsanwaltschaft Sursee.
- Der 56-Jährige soll zwei Pferde durch übermässige Peitschenhiebe verletzt haben.
Der Schweizer Springreiter Paul Estermann muss sich vor dem Bezirksgericht Willisau verantworten. Der 56-Jährige legt Berufung gegen das Urteil der Staatsanwaltschaft Sursee wegen mehrfacher Tierquälerei ein. Für Estermann gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft gelangte zur Überzeugung, dass Estermann im April 2016 «eine Stute mehrmals mit einer Dressurpeitsche [heftig] gegen die Flanken und den Unterbauch schlug.» Auch ein zweites Pferd soll er auf diese Weise verletzt haben. Das Ziel sei demnach ein «besseres Trainingsergebnis» gewesen.
Estermann wurde deshalb von der Staatsanwaltschaft zu einer Geldbusse von gesamthaft 18'000 Franken verurteilt. Weil der Springreiter gegen diese Strafe Einsprache erhob, geht der Fall vor das Bezirksgericht.