Fall Christoph Metzelder: Zeugin und Beschuldigte sagt aus
Im April muss sich Christoph Metzelder vor Gericht wegen Verdachts auf Kinderpornografie verantworten. Nun hat eine Zeugin und Beschuldigte ausgesagt.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 29. April beginnt der Prozess gegen den früheren Fussballspieler Christoph Metzelder.
- Ihm wird der Besitz und die Weitergabe von kinderpornografischem Material vorgeworfen.
- Nun hat sich eine Zeugin und Beschuldigte bei der «Zeit»-Zeitung gemeldet.
Im Herbst 2019 wurden die Vorwürfe publik, der frühere Fussball-Nationalspieler Christoph Metzelder sei im Besitz von kinderpornografischen Schriften.
Ein Jahr später folgte die Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Nun beginnt der Prozess am 29. April. Metzelder weist laut Anklage die Vorwürfe weiterhin zurück.
Zeugin und gleichzeitig Beschuldigte
Dem 40-Jährigen wird zudem vorgeworfen, kinderpornografische Bilder unter anderem an eine Bekannte weitergegeben zu haben. Die Person wird gleichzeitig als Zeugin und Beschuldigte im Fall aussagen. Nun erzählt die Frau ihre Version der Geschichte in der «Zeit», wie die «Süddeutsche Zeitung» berichtet. Die Zeitung nennt die Frau Rafaela Jahn.
Angefangen hätte alles, als Jahn Metzelder auf Instagram folgte und er sich plötzlich bei ihr über die Plattform meldete. Dies war im November 2018. Einen Monat später folgte das erste Treffen. Fünf Monate danach trafen sie sich nachts in einem Hamburger Hotel.
Christoph Metzelder offenbarte seine sexuellen Fantasien
Im Sommer 2019 offenbarte Christoph Metzelder ihr erstmals seine sexuellen Fantasien. Er stellte sich vor, zusammen mit ihr einen Teenager zu verführen. Anfangs spielte Rafaela Jahn noch mit.
Doch irgendwann schickte Metzelder die besagten Bilder. «Auf verschlungenen Pfaden» schaltete Jahn dann die Polizei ein, wie die «Süddeutsche Zeitung» schreibt.
Daraufhin wurden auch Ermittlungen gegen sie eingeleitet. Gemäss der Zeitung droht ihr ebenfalls ein Hauptverfahren. Denn sie hatte «das Angebot der Einstellung wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldbusse zunächst abgelehnt».