Kuss-Skandal: Staatsanwältin fordert Prozesswiederholung
Im Eklat um Ex-Fussballboss Luis Rubiales bei der Frauen-WM 2023 gab es jüngst ein Urteil. Der Fall wird aber möglicherweise nicht zu den Akten gelegt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess zum Kuss-Skandal eine Wiederholung.
- Verbandsboss Luis Rubiales hatte 2023 die Spielerin Jennifer Hermoso auf den Mund geküsst.
- Rubiales und Hermoso wollen das Urteil nicht akzeptieren und Einspruch erheben.
Im Kuss-Skandal des spanischen Fussballs hat die Staatsanwaltschaft eine Annullierung des Urteils gegen den früheren Verbandsboss Luis Rubiales beantragt. Sie fordert eine Wiederholung des Prozesses.
Die zuständige Staatsanwältin am Staatsgerichtshof in Madrid habe ein neues Verfahren mit einem neuen Richter gefordert. Dieser dürfe nicht den Anschein der Befangenheit wecken, berichtete die Nachrichtenagentur Europa Press unter Berufung auf Justizkreise.
Das Gericht bestätigte auf Anfrage diese Information.

Die Verurteilung von Rubiales zur Zahlung einer Geldstrafe von gut 10'000 Franken war zum Teil als zu mild kritisiert worden.
Der 47-Jährige war vor zwei Wochen der sexuellen Aggression schuldig gesprochen worden. Dies, weil er die Spielerin Jennifer Hermoso nach dem WM-Final 2023 gegen ihren Willen auf den Mund geküsst hatte.
Um eine Haftstrafe kam er aber herum. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug gefordert.
Skandal überschattete Spaniens WM-Triumph
Laut Medien wollten sowohl Rubiales als auch Hermoso das Urteil nicht akzeptieren und Einspruch erheben. Eine Bestätigung dafür gibt es vorerst jedoch nicht.
Rubiales hatte im August 2023 bei der Siegerehrung nach dem 1:0-WM-Finalsieg über England in Sydney Hermoso auf den Mund geküsst. Der Skandal überschattete damals den WM-Triumph der Spanierinnen.
Im Zuge der Affäre trat Rubiales wenig später als Chef des RFEF zurück. Er wurde unter anderem vom Weltverband Fifa für drei Jahre gesperrt.
Der Beschuldigte wies stets alle Vorwürfe zurück. Er versicherte, vor dem Kuss um Erlaubnis gebeten und diese auch erhalten zu haben. Die Spielerin hatte dagegen entgegnet, der Kuss sei gegen ihren Willen erfolgt.