Michel Platini verliert vor Gericht gegen die Schweiz
Das Wichtigste in Kürze
- Ex-Uefa-Präsident Platini wurde zurecht für vier Jahre gesperrt, sagt der EGMR.
- Die Sperre muss er wegen einer dubiosen Zahlung verbüssen.
- Das Urteil des EGMR ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Die vierjährige Sperre des ehemaligen Uefa-Präsidenten Michel Platini war einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge rechtmässig. Das Gericht in Strassburg lehnte eine entsprechende Beschwerde Platinis am Donnerstag ab. Angesichts der Schwere des Fehlverhaltens von Platini erschien die Strafmassnahme nicht übertrieben oder willkürlich, wie der EGMR erklärte.
Beschwerde gegen Schweiz eingelegt
Michel Platini hatte gegen seine Sperre eine Beschwerde gegen die Schweiz eingelegt. Sie richtete sich gegen die Sanktionsverfahren des Fussball-Weltverbands Fifa und den Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshofs Cas in Lausanne.
Der heute 64-Jährige habe die Möglichkeit gehabt, die Entscheidung anzufechten und Argumente zu seiner Verteidigung vorzubringen, erklärte der EGMR. Die Entscheidung des Gerichtshofs ist endgültig.
Ist das Urteil gegen Michel Platini gerechtfertigt?
Den Gerichtsunterlagen zufolge hatte Platini in der Sperre eine Verletzung mehrerer Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention gesehen. Platini sah demnach das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Ausserdem die Freiheit, eine berufliche Tätigkeit auszuüben,
Wegen dubioser Zahlung für acht Jahre gesperrt
Im Jahr 2015 war Platini gemeinsam mit FIFA-Präsident Sepp Blatter zunächst für acht Jahre für alle Fussball-Aktivitäten gesperrt worden. Grund war eine dubiose Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken. Die der frühere Präsident der Europäischen Fussball-Union 2011 von Ex-FIFA-Chef Joseph Blatter erhielt.
Platini und Blatter hatten stets argumentiert, es habe sich bei dem Geld um eine verspätete Gehaltszahlung für Beratertätigkeiten gehandelt. Auch der frühere Fifa-Chef wurde deshalb gesperrt. Die Sperre für Platini wurde nach einem Richterspruch des Internationalen Sportgerichtshofs CAS dann auf vier Jahre reduziert.