Urteil gegen Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder ist rechtskräftig
Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder wurde vergangenen Donnerstag verurteilt. Das Urteil wurde nun bestätigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Metzelder wurde wegen Besitzes und Weiterleitung von Kinderpornos schuldig gesprochen.
- Der Ex-Nationalspieler wird zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
- Das Urteil wurde nun bestätigt, da beide Seiten Rechtsmittelverzicht erklärten.
Das Urteil gegen den deutschen Ex-Fussball-Nationalspieler Christoph Metzelder (40) ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung zurückgenommen und beide Seiten hätten Rechtsmittelverzicht erklärt.
Dies teilt das Düsseldorfer Amtsgericht am Montag mit.Einige Beobachter hatten das Strafmass als zu milde kritisiert.
Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und an drei Frauen weitergeleitet zu haben. Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte am Donnerstag noch offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehmen werde.
Das Gericht hatte eine Reihe von Faktoren strafmildernd gewertet. So habe die umfangreiche Berichterstattung wie eine vorweggenommene Bestrafung gewirkt. Metzelder dürfte für absehbare Zeit weder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, noch am öffentlichen Leben teilnehmen.
Positiv war ihm zudem angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. «Für mich hat er echte Reue gezeigt», hatte die Richterin gesagt.