Dynamo Dresden legt beim Deutschen Fussball-Bund wegen einer Abseitsentscheidung im Spiel gegen Darmstadt 98 Einspruch ein.
Schiedsrichter Michael Bacher erkannte nach Videobeweis das Tor zum 3:3 wieder ab. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Schiedsrichter Michael Bacher erkannte nach Videobeweis das Tor zum 3:3 wieder ab. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Dynamo Dresden fechtet eine Abseitsentscheidung im Spiel gegen Darmstadt an.
  • Der gegnerische Verein geht nicht davon aus, dass dem Einspruch stattgegeben wird.
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Dynamo Dresden hat beim Deutschen Fussball-Bund (DFB) Einspruch gegen die Wertung des Heimspiels gegen Darmstadt 98 eingelegt. Dies teilte der abstiegsbedrohte Fussball-Zweitligist mit.

Der Tabellenletzte hatte die Partie am vergangenen Freitag 2:3 verloren. Dabei war der Ausgleich nach Videobeweis zurückgenommen worden.

Dynamos Stürmer Patrick Schmidt hatte in der 72. Spielminute das vermeintliche 3:3 erzielt. Darauf wurde das Tor nach Intervention des Videoschiedsrichters Florian Badstübner wegen Abseits aberkannt. Referee Michael Bacher überprüfte die Szene auf dem Monitor am Spielfeldrand.

SG Dynamo Dresden - SV Darmstadt 98
Die Speiler des SG Dynamo Dresden sind enttäuscht nach der Niederlage gegen Darmstadt 98. - dpa

Darmstadt 98 geht von «unanfechtbarer Tatsachenentscheidung» aus

Darmstadt 98 erwartet nicht, dass dem Einspruch stattgegeben wird. «Der Schiedsrichter hat sich die Szene im Anschluss in der Review-Area angeschaut und bewertet. Wir gehen wie in dem von Hannover 96 im November angestrengten Einspruchsverfahren von einer unanfechtbaren Tatsachenentscheidung aus.» Dies erklärte Darmstadt-Manager Carsten Wehlmann.

Im Dezember war Liga-Konkurrent Wehen Wiesbaden mit seinem Einspruch gegen die Niederlage bei Dynamo Dresden vor dem DFB-Sportgericht gescheitert.

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