Berner Politik will YB-Meisterfeier an Pfingsten
Regierungsrat Hans-Jürg Käser legte das Veto ein. Ein YB-Meisterumzug kann aufgrund des kantonalen Feiertagsgesetzes nicht an Pfingsten stattfinden. Nationalrat Corrado Pardini und weitere Berner Politiker finden aber, man sollte ein Auge zudrücken.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern will keine YB-Meisterfeier am Pfingstsonntag.
- Grund ist das kantonale Feiertagsgesetz. Berner Politikern ists egal.
Der grosse Meisterumzug durch die Berner Innenstadt mit Ziel im Stade de Suisse sollte an Pfingsten stattfinden. Dies jedenfalls war das Wunschszenario von YB. Die Direktion von Regierungsrat Hans-Jürg Käser machte diesem Vorhaben aber einen Strich durch die Rechnung. Aufgrund des Feiertagsgesetzes sei ein Autokorso durch die Stadt an einem hohen religiösen Feiertag, wie dies Pfingsten ist, nicht möglich.
So weit, so gut. Nur befindet sich dieses Feiertagsgesetz momentan in Überarbeitung. Der Bernische Grosse Rat hat dessen Lockerung zugestimmt, die Vernehmlassungsfrist ist am 19. März abgelaufen. Demnächst sollte der Grosse Rat wieder darüber abstimmen – falls nicht das Referendum ergriffen wird. Selbst der Stadtberner Sicherhetisdirektor Reto Nause wünscht sich ein sonntägliches Fest.
SP-Pardini: «Andacht wird nicht gestört!»
SP-Nationalrat und Fussballfan Corrado Pardini findet, dass «trotz Feiertagsregelung ein friedlicher, bunter Fanmarsch in der Fussballhauptstadt 2018/2019 stattfinden kann.» Gerade bei dieser Gelegenheit sollten die Verantwortlichen die «Paragrafenreiterei nicht auf die Spitze treiben». Um den religiösen Kreisen den Wind aus den Segeln zu nehmen, fügt Pardini an: «Der Pfingstsonntag verliert durch den Meisterumzug weder an Bedeutung, noch wird die Andacht der Gläubigen gestört.»
GLP-Köpfli hofft auf Augenmass
Auch für GLP-Grossrat Michael Köpfli ist klar: «Selbstverständlich sollte es möglich sein, diesen Umzug nun an Pfingsten durchzuführen.» Köpfli war es, welcher den Vorstoss zur Lockerung des Feiertagsgesetzes im Grossen Rat lancierte. Er verstehe zwar den Einwand von Käsers Direktion, dass eine Bewilligung zum jetzigen Zeitpunkt juristisch nicht zulässig sei, «andere Beispiele zeigen aber, dass die Handhabung betreffend Ausnahmen nicht überall gleich ist.»
In Langenthal finde beispielsweise seit Jahren an Auffahrt ein nationales Leichtathletik-Meeting statt. «Das muss offenbar ein traditionsreicher Anlass sein, sonst wäre dies auch nicht zulässig», so Köpfli. Er habe manchmal das Gefühl: «Wo kein Kläger, da kein Richter.» Um eindeutig Klarheit zu schaffen, habe er damals seinen Vorstoss zum Feiertagsgesetz eingereicht.
In die gleiche Kerbe schlägt auch Ratskollege Stefan Hofer. Der SVP-Mann findet, dass eine Meisterfeier am Pfingstsonntag in Anbetracht der speziellen Gegebenheiten möglich sein sollte. «Es ist schliesslich über ein Vierteljahrhundert her, seit YB den letzten Titel holte.» Hofer fügt jedoch an, dass eine Ausnahmebewilligung nicht zur Routine werden dürfe.