Bundesanwalt Lauber kontert Befangenheits-Entscheid
Der in der Kritik stehende Bundesanwalt Michael Lauber kontert den Ausstandsentscheid des Bundesstrafgerichts mit einer Befangenheits-Klage gegen den betreffenden Bundesrichter. Er erhält dabei indirekte Unterstützung aus dem Parlament.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesanwaltschaft (BA) habe bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ein Ausstandsgesuch gegen den Präsidenten der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Form eines Revisionsgesuchs eingereicht, bestätigte die BA am Donnerstag einen Bericht des «Tages-Anzeigers».
Die Beschwerdekammer hatte am 17. Juni 2019 in den Ermittlungen zum Fussball-Komplex zwei Ausstandsgesuche gegen Bundesanwalt Lauber sowie die Mitglieder der Fussball-Task-Force der BA teilweise gutgeheissen. Laubers Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino hätten den Verfahrensregeln widersprochen.
Diese Ermittlungen drehen sich um Korruption und wurden auf eine Anzeige des Weltfussballverbandes Fifa hin aufgenommen. Inzwischen ist der Komplex auf rund 25 Verfahren angewachsen. In den Ausstand treten müssen gemäss dem Entscheid Lauber, der ehemalige Abteilungsleiter Wirtschaftskriminalität der Bundesanwaltschaft und ein dritter Ermittler. Der Entscheid kann nicht angefochten werden und ist rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft reagierte unmittelbar auf den Entscheid: Die Untersuchung des «Fussballkomplexes» wurden als Sofortmassnahme dem Stellvertreter Laubers übertragen, Jacques Rayroud. Lauber selber hatte zudem angekündigt, an keinen Sitzungen mehr teilzunehmen, die den «Fussballkomplex» betreffen.
Nun seien der Bundesanwaltschaft Informationen zugetragen worden, die auf eine mögliche Befangenheit des bei den Entscheiden vorsitzenden Bundesstrafrichters schliessen liessen, und zwar explizit in Bezug auf die Person des Bundesanwalts, schreibt die BA auf Anfrage von Keystone-SDA zum Zeitungsbericht.
Im Visier hat Lauber Bundesrichter Giorgio Bomio-Giovanascini. Dieser soll sich gegenüber Ständerat Claude Janiak (SP/BL) kritisch zu Lauber geäussert haben. Die Zustände bei der Bundesanwaltschaft seien unhaltbar und Lauber selber nicht wiederwählbar. «Es geht nicht, dass sich ein Richter vor einem Entscheid öffentlich äussert», wird Janiak im «Tages-Anzeiger» zitiert. Dem Zeitungsbericht habe er nichts beizufügen, sagte Janiak auf Anfrage.
In dem von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eingeleiteten Disziplinaruntersuchung lässt sich der Bundesanwalt anwaltlich vertreten, wie die BA weiter bekannt gab. Beim Anwalt Laubers soll es sich um Lorenz Erni handeln. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Professor Peter Hänni, emeritierter Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht, die Disziplinaruntersuchung leiten wird.