Die Stadion-Sperre gegen Sion-Boss Christian Constantin bleibt bestehen. Der Internationale Sportgerichtshof TAS heisst ein Gesuch der Sittener nicht gut. Damit verpasst CC auch den Start der Rückrunde im Tourbillon.
Muss am 13. Februar zu einer erneuten Anhörung: Christian Constantin hat weiterhin Stadionverbot im Tourbillon.
Muss am 13. Februar zu einer erneuten Anhörung: Christian Constantin hat weiterhin Stadionverbot im Tourbillon. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sperre von Christian Constantin wird nicht aufgeschoben.
  • Dies entschied der Internationale Sportgerichtshof TAS in Lausanne.
  • Damit muss CC den Start der Rückrunde am Sonntag aus der Ferne verfolgen.
Ad

Das Stadionverbot für den Präsidenten des FC Sion bleibt bestehen: Der Internationale Sportgerichthof TAS in Lausanne entscheidet sich gegen ein Gesuch des Klubs, eine aufschiebende Wirkung der Sperre zu erlangen.

Somit wird der 61-Jährige das Spiel der Sittener gegen die Grasshoppers aus Zürich am Sonntag nicht live im Tourbillon miterleben dürfen. Der Sittener hatte auf eine Milderung des Urteils gehofft und erklärte es mehrfach für nicht gültig – weil es sich um eine Privatangelegenheit handle.

Constantin hatte im letzten September TV-Experte Rolf Fringer tätlich angegriffen und wurde im Anschluss mit einer 14-monatigen Sperre belegt. Ein erster erfolgreicher Rekurs im Dezember senkte die Sperre bereits auf neun Monate. Der Streit zwischen CC und Fringer wurde inzwischen beigelegt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FC SionChristian ConstantinGC