Im Profisport erlischt Anspruch auf Kurzarbeit bei Trainingsstart
Das Wichtigste in Kürze
- Im Profisport geht die Nachfrage auf Kurzarbeit zurück.
- Die meisten Mannschaften haben wieder mit dem Training begonnen.
Betriebe im Gastgewerbe können ab heute Montag unter Auflagen öffnen wieder öffnen. Diese können für einzelne Angestellte oder wenn es objektiv nicht zumutbar ist, ihren Betrieb zu öffnen, weiter Kurzarbeitentschädigung beziehen.
Im professionellen Mannschaftssport erlischt der Anspruch auf Kurzarbeit vollständig, wenn Trainings wieder aufgenommen werden. Dies erklärte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft, am Montag vor den Bundeshausmedien in Bern.
Ein Drittel aller Unternehmen hätten bisher für 37 Prozent der Erwerbstätigen ein Gesuch um Kurzarbeit eingereicht. In den letzten Tagen habe man kaum noch eine signifikante Zunahme der Gesuche festgestellt.
Laut Zürcher bedeute das aber nicht, dass alle diese Unternehmen auch tatsächlich Kurzarbeit machen. Viele Unternehmen hätten Gesuche um Kurzarbeit eingereicht als Vorsichtsmassnahme, um allenfalls drohende Entlassungen zu vermeiden.