Nils Petersen: DFB-Bundesgericht annulliert Platzverweis gegen Freiburger

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Deutschland,

Dubioser Platzverweis: Am Samstag bekam Nils Petersen (FC Freiburg) Gelb-Rot, nachdem er die erste gelbe Karte nur gehört, nicht aber gesehen hatte. Nun hebt das DFB-Bundesgericht die Strafe im Nachhinein wieder auf.

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Nils Petersen freut sich auf den Saisonstart mit dem SC Freiburg. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Nils Petersen wurde mit Gelb-Rot vom Platz verwiesen.
  • Dabei hatte er die erste gelbe Karte nur gehört, nicht aber gesehen.
  • Deshalb sei diese nicht ordnungsgemäss.

Das Bundesgericht des Deutschen Fussball-Bundes hat den Platzverweis gegen Nils Petersen annulliert und der Berufung des Freiburger Stürmers stattgegeben. Wie der DFB am Freitag mitteilte, hat das Bundesgericht die erste Gelbe Karte gegen den Angreifer in der 64. Minute des Bundesligaspiels am vergangenen Samstag beim FC Schalke 04 (0:2) für unwirksam erklärt und damit gleichzeitig die darauf mitbegründete Gelb-Rote Karte (67. Minute) aufgehoben. Petersen ist nun im Heimspiel am Samstag gegen den VfL Wolfsburg spielberechtigt.

Nicht ordnungsgemäss angezeigt

«Die erste Gelbe Karte wurde nicht ordnungsgemäss erteilt. Daher hat sie auch keine Wirkung», erklärte Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts. «Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt.» Es sei nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäss verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen habe. «Eine solche ,stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein», sagte Späth.

Noch kein Urteil ist im Verfahren des DFB-Kontrollausschusses gegen den Freiburger Trainer Christian Streich gefällt worden. Der Chefcoach hatte sich bei dem Platzverweis für Petersen derart aufgeregt, dass er nur mit Mühe von seinen Assistenten zurückgehalten werden konnte und auf die Tribüne verbannt wurde.

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