47 Russen bleibt Olympia-Teilnahme verwehrt
Das Urteil ist gefällt: 47 russische Athleten kriegen keine Starterlaubnis für die Olympischen Winterspiele in Südkorea. Dies entschied der Internationale Sportgerichtshof nur Stunden vor der Eröffnungsfeier. Damit bleibt auch Stars wie Viktor Ahn und Anton Schipulin die Teilnahme in Pyeongchang weiter verwehrt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die nächsten russischen Athleten scheitern vor dem Internationalen Sportgerichtshof im Kampf um ihr Olympia-Startrecht.
- Der Internationale Sportgerichtshof CAS wies ihre Klage wenige Stunden vor der Eröffnungsfeier zurück.
- Russland muss damit auf mehrere Topstars verzichten.
45 weitere russische Sportler und zwei Betreuer bleiben von den Olympischen Winterspielen in Pyeongchang ausgeschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS wies ihre Klage gegen die Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees am Freitag wenige Stunden vor der Eröffnungsfeier zurück.
Schon am Vortag hatte die Ad-hoc-Kommission des CAS bei 13 russischen Athleten und Offiziellen ein ähnliches Gesuch abgelehnt und sich als nicht zuständig erklärt.
Russland muss somit auf zahlreiche Stars wie den sechsmaligen Shorttrack-Olympiasiger Viktor Ahn, Biathlet-Staffel-Olympiasieger Anton Schipulin, sowie die Top-Ski-Langläufer Sergej Ustjugow und Ruslan Sacharow und Eiskunstlauf-Olympiasiegerin Xenia Stolbowa verzichten.
Damit bleibt es bei 168 Sportlern aus Russland, die für die 23. Winterspiele vom Internationalen Olympischen Komitee zugelassen worden sind. Diese Sportler starten unter neutraler Flagge und ohne Hymne als Olympische Athleten aus Russland.
Für all jene russische Athleten, die nicht starten dürfen, will der Vize-Regierungschef, Witali Mutko, offenbar Ersatzspiele im März organisieren. Mutko liess verlauten, dass das Sportministerium mit den Verbänden allfällige Termine und Orte abkläre.
Auch ausländische Athleten sollen mit dabei sein und die Preisgelder sollen ähnlich hoch ausfallen wie an den Spielen in Südkorea.