ATP-Funktionär Justin Gimelstob will wegen Prügelaffäre abtreten
Nähert sich die Affäre um Justin Gimelstob langsam ihrem Ende? Der ATP-Funktionär kündigt nach seiner Verurteilung seinen Rücktritt an.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Rücktritt von Justin Gimelstob wird von mehreren Tennis-Persönlichkeiten gefordert.
- Der Druck wurde nun anscheinend zu gross: Gimelstob will zurücktreten.
- Dies nachdem er für eine Prügel-Attacke verurteilt wurde.
Der Druck auf Justin Gimelstob wird nicht weniger. Der ATP-Funktionär und Kandidat für die Präsidentschaft war in den Tagen seit seiner Verurteilung wegen Körperverletzung heftiger Kritik ausgesetzt. Prominente Kritiker waren Andy Murray und Wawrinka. Aber auch Ex-Profi Brad Gilbert, der selber eine Kandidatur in Erwägung zog, um Gimelstobs Präsidentschaft zu verhindern.
Der Tenor war stets der gleiche: Die Affäre sei eine Schande für das Tennis, Gimelstob untragbar in irgendeiner offiziellen Funktion für die ATP. Die ATP musste ebenfalls heftige Kritik einstecken, da sie sich zum Fall bislang nicht äusserte.
The council @ATP_Tour need to do something about this and finally end this conversation and shameful period in our great sport .
— Stanislas Wawrinka (@stanwawrinka) April 30, 2019
Justin Gimelstob kündigt Rücktritt an
Der Übeltäter bricht nun selber sein Schweigen. Gegenüber der «New York Times» verkündete der 42-Jährige: «Ich trete zurück. Mein Job ist es, für den Sport und die Spieler zu arbeiten. Aber ich bin zu einer Ablenkung und zu einer Belastung geworden.»
Weiter sagte er: «Ich übernehme die Verantwortung dafür. Ich übernehme ebenfalls Verantwortung für die Fehler, die ich an Halloween begangen habe.»
Die Wiederwahl von Justin Gimelstob in den Spielerrat hätte am 14. Mai stattfinden sollen.
An Halloween einen Bekannten verprügelt
Der Amerikaner will seinen Fokus nun auf die Lösung seiner privaten und rechtlichen Probleme legen. Am Halloween-Abend des letzten Jahres verprügelte er einen Bekannten vor dessen Familie. Dafür wurde er vor einer Woche zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.