SRG muss mehr Ausländer-TV machen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat diese Woche die neuen SRG-Richtlinien beschlossen.
- Neu enthalten diese einen separaten Artikel für die Stellung von Menschen mit Migrationshintergrund.
- Das sei aufgrund des «stetig wachsenden» Anteils dieser Bevölkerungsgruppe nötig.
Die Nervosität am
Leutschenbach ist gross. Am 4. März entscheidet das Volk über die Abschaffung
der Billag-Gebühren. Ein Ja würde die SRG in ihrer heutigen Form zerstören.
Einen «Plan B» hat Medienministerin Doris Leuthard (CVP)
nicht.
Nun schaltet sich
mitten im Abstimmungskampf deren Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ein – und schickt
die neue SRG-Konzession in die Vernehmlassung (Nau berichtete). Dabei handelt es sich um die
Richtlinien, an die sich die öffentlich-rechtlichen Sender zu halten haben.
Neu festgeschrieben ist etwa, dass die Hälfte der
SRG-Einnahmen in Informationssendungen fliessen soll. Ebenfalls neu ist Artikel
14 mit dem Titel «Menschen mit
Migrationshintergrund».
«Stetig wachsender Anteil»
Neben den anderen Sprachregionen, Jungen
und Menschen mit Sinnesbehinderungen soll die SRG auch auf diese
Bevölkerungsgruppe mehr Rücksicht nehmen.
Gemäss Staatsbefehl muss die SRG
demnach «integrative Inhalte» vermitteln und so das Verständnis
beim übrigen Publikum für die Lebenswirklichkeit «dieser
Menschen» fördern.
Das Bakom begründet dies im erläuternden
Bericht mit dem «stetig wachsenden Anteil von in der Schweiz lebenden
Menschen mit Migrationshintergrund». Deren Sichtbarkeit müsse in Radio
und TV gefördert werden.
Neue Konzession hinfällig bei Ja zur Initiative
In der heute geltenden Konzession findet
sich bloss im Artikel zum Programmauftrag ein Hinweis auf die besondere
Stellung der «Ausländerinnen und Ausländer».
Die neue Konzession
befindet sich bis am 12. April in der Vernehmlassung.
Sollte die No-Billag-Initiative
angenommen werden, wird die neue Konzession gemäss Bakom «nicht mehr
weiterverfolgt».