Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Schaffhausen
Der Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember der Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Schaffhausen zugestimmt.

Die Evaluation der bisherigen Leistungsvereinbarung für das Trottentheater hat ergeben, dass keine grundlegenden Änderungen vorgenommen werden müssen. Der jährliche kantonale Beitrag von Fr. 20'000.-- bleibt unverändert.
Auch die Koppelung des kantonalen Beitrags an die finanziellen Leistungen der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall bleibt bestehen, wobei sie leicht präzisiert wurde und nun auch Investitionen als Leistungsteil der Gemeinde einschliesst. Die vorliegende Leistungsvereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025).
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2020 der Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Schaffhausen für die Jahre 2021 bis 2025 zugestimmt.