Behinderten-Verbände toben wegen Bankkonto-Gebühr
Die Luzerner Kantonalbank erhebt neu Gebühren für die Kontoeröffnung. Jedoch nur bei Personen mit Behinderung. Ziehen weitere Banken nach?
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Luzerner Kantonalbank zahlen Menschen mit einem Beistand zukünftig eine Gebühr.
- Behinderten-Organisationen sind empört und werfen der Bank Diskriminierung vor.
- Andere Banken winken jedoch bei einer solchen Extra-Gebühr ab.
Wer bei der Luzerner Kantonalbank (LUKB) ein neues Konto eröffnet, zahlt auch zukünftig nichts. Aussert, die Person hat einen umfassenden Beistand. Dies betrifft Menschen mit massiven psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen.
Diese zahlen ab dem neuen Jahr eine Gebühr von 120 Franken. Die Bank begründet die Extra-Gebühr mit personellem und administrativen Aufwand. Behinderten-Organisationen verstehen die Welt nicht mehr.
Betroffene müssen «Gürtel sonst schon enger schnallen»
Die Fachorganisation «Pro Infirmis» ist empört. «Es ist diskriminierend und unverständlich, dass Menschen mit einer Behinderung für die gleiche Leistung bezahlen müssen», ärgert sich Benita Spengler.
Auch Marc Moser vom Dachverband der Behindertenorganisationen «Inclusion Handicap» ist entsetzt. «Es handelt sich hier klar um eine diskriminierende Praxis, welche wir nicht haltbar finden.» Für ihn steht fest: «Natürlich kann eine Bank für eine Dienstleistung eine Gebühr erheben, aber die muss für alle gleich gelten.»
Spengler führt zudem an: «Es gibt Menschen mit Behinderung, welche finanziell nicht gut dastehen oder am Existenzminimum leben, für diese ist die Gebühr sehr belastend.»
Dasselbe gibt auch Moser zu bedenken: «Unter den Betroffenen gibt es viele, welche IV- oder gar Ergänzungsleistungen beziehen. Diese müssen den Gürtel sonst schon enger schnallen.»
Der Dachverband befürchtet zudem: «Diese Praxis darf nicht bei anderen Banken einschlagen, wir werden ein Auge darauf halten.»
Andere Banken wollen keine Gebühr – gewähren gar Rabatt
Doch auf Nachfrage winken diese ab. «Die Berner Kantonalbank verrechnet Kunden mit einem Beistand dieselben Gebühren wie allen anderen Privatkunden», erklärt Sprecherin Nicole Blättler. Eine Erhöhung der Gebühren für Kunden mit Beistand sei bisher nie ein Thema gewesen.
Der zusätzliche Aufwand, welchen die Luzerner Kantonalbank begründet, lösen die Berner anders. «Die BEKB besitzt ein Kompetenzzentrum ‹Fachstelle KESB›, um Kunden mit einem Beistand zu betreuen.» Dies entlaste die Kundenberater.
Auch die Zürcher Kantonalbank verrechnet keine gesonderte Kontoeröffnungs- oder führungsgebühr, heisst es auf Anfrage. Man besitze ein hauseigenes Betreuungscenter für Beistandschaften.
Den Menschen mit Behinderung entgegen kommt gar die Obwaldner Kantonalbank, wie Sprecherin Fabienne Iten betont. Zwar sei der Aufwand bei Beistandskonten klar höher. Doch hat eine Person eine Obwaldner Gemeinde als Vormund, «dann gewährt die Obwaldner Kantonalbank ausserdem einen Rabatt von 50% auf die Kontoführungsgebühren».