Berufliche Vorsorge: 3 Gründe für eine vorzeitige Auszahlung
Nicht jeder lässt seine Pensionskasse bis zur Pensionierung ruhen. Für die Realisierung einiger Träume lässt sich das Ersparte vorzeitig beziehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Säulen 1 und 2 stellen den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung sicher.
- Unter gewissen Umständen kann das Pensionskassenguthaben vorzeitig bezogen werden.
- Dazu zählen Wohneigentum, Firmenaufbau und Auswanderung.
Die Altersvorsorge der Schweiz ist nach dem sogenannten Dreisäulenprinzip aufgestellt. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, auch erste Säule genannt, sichert die Existenz im Alter. Mit der beruflichen Vorsorge der zweiten Säule soll den Pensionierten weiterhin der bisher gewohnte Lebensstandard ermöglicht werden. Die freiwillige Selbstvorsorge oder dritte Säule geht noch einen Schritt weiter und deckt individuelle weitergehende Bedürfnisse ab.
Laut einer Umfrage von Sotomo wird die berufliche Vorsorge von einer grossen Mehrheit der Schweizer nicht zum persönlichen Vermögen gezählt. Dies, obwohl die Pensionskasse für viele den wichtigsten Teil des Ersparten darstellt.
Mehr Eigenkapital für den Traum von Wohneigentum
Wohneigentum bringt viele Vorteile mit sich: Einerseits dient es als Geldanlage und Vorsorge und andererseits ermöglicht es tiefere Wohnkosten, Steuervorteile und das Umgehen von überteuerten Mietzinsen.
Allerdings wird für den Kauf von Wohneigentum ein Eigenkapital von mindestens 20 Prozent vorausgesetzt. Dies kann sich aus einem Bankguthaben, Erbvorbezug oder einem Betrag aus der zweiten und der dritten Säule zusammensetzen.
Auf dem Pensionskassenausweis steht, welcher Betrag konkret aus der zweiten Säule entnommen werden kann. Das Geld kann allerdings nur entnommen werden, wenn das Wohneigentum auch tatsächlich als Hauptwohnsitz dienen soll.
Im Allgemeinen ist ein solcher Vorbezug nur bis drei Jahre vor der Pensionierung möglich. Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt 20'000 Franken und ist nur alle fünf Jahre möglich.
Selbstbestimmt den Berufsalltag meistern
Wer seine eigene Firma gründen will, lässt sich auf ein Abenteuer mit Höhen und Tiefen ein. Die Gründung einer Firma ist eine teure Angelegenheit. Ohne eigene Ressourcen ist es schwierig, an ein ausreichendes Startkapital zu gelangen.
Kredite von Banken werden nur vergeben, wenn genügend Sicherheiten vorhanden sind. Ein vorzeitiger Bezug des Pensionskassengeldes stellt dabei eine mögliche Option dar.
Hierzu muss allerdings noch im Gründungsjahr der Vorsorgeeinrichtung ein Nachweis über die selbständige Erwerbstätigkeit zugestellt werden. Dazu zählt unter anderem die Miete für Räumlichkeiten, der Materialkauf, die AHV-Bestätigung sowie der Eintrag im Handelsregister. Bei verheirateten Versicherten wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Ehepartnerin oder des Ehepartners verlangt.
Definitive Ausreise aus der Schweiz
Wer in ein Land ausserhalb der EU zieht, kann das gesamte Kapital aus der Pensionskasse beziehen. Innerhalb der EU allerdings nur den überobligatorischen Teil. Ist man in der EU weiter gegen die Risiken Tod, Invalidität und Alter versichert, wird der obligatorische Teil nicht ausgezahlt. Das Kapital wird stattdessen auf ein Freizügigkeitskonto oder -depot eingezahlt und kann frühestens fünf Jahre vor der regulären Pensionierung bezogen werden. Die Auswanderung muss der Pensionskasse des letzten Arbeitgebers oder der Freizügigkeitseinrichtung gemeldet werden.
Mit einem Vorsorge-Check heute den Lebensstandard von morgen planen
Bevor eine vorzeitige «Plünderung» der Pensionskasse in Betracht gezogen wird, sollte der Ruhestand vorerst strategisch geplant werden. Je mehr Kapital bezogen wird, desto schmaler fällt die Rente aus.
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