Gesetzesänderung gegen illegalen Holzschlag liegt vor

Der Bundesrat
Der Bundesrat

Bern,

Der Bundesrat will das Umweltgeschütz zur Bekämpfung illegalen Holzschlags ändern und verabschiedet die Botschaft zu dieser Revision.

wahlunterlagen
Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Die Weltbank schätzt, dass global alle 2 Sekunden die Fläche von zwei Fussballfeldern illegal abgeholzt wird. In vielen Ländern wird nach wie vor mehr als die Hälfte des geernteten Holzes illegal gefällt. Der illegale Holzschlag ist ein wichtiger Treiber der weltweiten Entwaldung, die rund 17 Prozent zu den globalen CO2-Emissionen und somit auch zur Klimaerwärmung beiträgt. In der Europäischen Union verhindert die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR; European Timberregulation 995/2010) das Inverkehrbringen (Import, Handel) von Holz aus illegalem Holzschlag. In der Schweiz fehlt bisher eine entsprechende gesetzliche Regelung.

Die zwei gleichlautenden Motionen (17.3855, NR Peter Föhn, SVP, AG; 17.3843, NR Sylvia Flückiger-Bäni, SVP, AG) «Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz» verlangen vom Bundesrat die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für eine EUTR-identische Regelung, um den Import von Holz aus illegalem Holzschlag zu verbieten. Ziel ist auch, dass Handelshemmnisse für Schweizer Unternehmen verschwinden und Holzprodukte zwischen beiden Seiten reibungslos zirkulieren können. 2017 betrugen die Importe aus dem Geltungsbereich der EUTR fast 5 Mrd. Franken, das Exportvolumen lag bei rund 1,5 Mrd. Franken.

In Umsetzung dieser beiden Motionen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Botschaft zu einer Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) verabschiedet. Das europäische Importverbot für illegal geschlagenes Holz ist ein Beitrag zum Schutz der Wälder weltweit und zu deren nachhaltiger Bewirtschaftung. Mit Wäldern lassen sich Wüstenbildung und Bodenerosion vermeiden und die Folgen extremer Wettereignisse wie Überschwemmungen mildern. Auch bleibt so die Biodiversität erhalten.

Einführung der Sorgfaltspflicht

Die Änderungen im Gesetz sehen vor, dass nur noch Holz in Verkehr gebracht und gehandelt werden darf, welches vorgängig legal geerntet und gehandelt wurde. Wer Holz erstmals in Verkehr bringt, muss deshalb einen entsprechenden Nachweis erbringen, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde. Der Nachweis für eine Risikobewertung soll Informationen zu Art (z.B. Buche, Eiche, Fichte, etc.) und Herkunftsland des Holzes enthalten. Andererseits sind Massnahmen zu treffen, um das Risiko des Inverkehrbringens illegalen Holzes zu mindern. Dazu gehören beispielweise eine Dokumentation über die legale Bewirtschaftung des Herkunftswaldes und Informationen darüber, wie das geschlagene Holz verwertet wird.

Ausserdem muss der Handel nachvollziehbar darlegen, wie Einkauf und Verkauf des Holzes erfolgen. Für die Überwachung der Massnahmen soll eine spezialisierte Fachstelle auf nationaler Ebene zuständig sein. Organisationen, welche vom Bund eine Zulassung erhalten, sollen in Absprache mit den betroffenen Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern die Einhaltung der Sorgfaltspflicht unterstützen und überwachen können.

Der Bundesrat hatte diese Änderung im Umweltschutzgesetz bereits 2014 im Rahmen seines Gegenvorschlags zur Initiative für eine «Grüne Wirtschaft» vorgeschlagen. Das Parlament lehnte den Gegenvorschlag im Dezember 2015 ab und hat nun diesen Teil wieder aufgegriffen.

Kommentare

Weiterlesen

Papst franziskus
512 Interaktionen
Nach Trauerfeier
Food-Waste Essensreste
36 Interaktionen
Auch zum Sparen

MEHR AUS STADT BERN

YB
11 Interaktionen
Heute Cup
Bern Apotheke Sitzbank Diebe
5 Interaktionen
«Gesehen?»
Helikopterunfall
In Berner Alpen
Bern
8 Interaktionen
Bern BE