Spannende Themen am Gemeindeabend

Gemeinde Rafz
Gemeinde Rafz

Rafzerfeld,

Folgende Geschäfte werden behandelt:

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

1.    Genehmigung des Budgets 2019 der Politischen Gemeinde Rafz und Festsetzung des Steuerfusses auf unverändert 113 %.

2.    Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes.

 

Nach der offiziellen Gemeindeversammlung informiert der Gemeinderat die Bevölkerung über folgende Themen:

Ø Legislaturziele 2018 bis 2022

Ø Jubiläum 1150 Jahre Rafz

Ø Vision Alter

Ø Schulraumplanung

o Projekt "Bölli"

o Projekt "Lehrschwimmbecken"

Ø Projekte PEK / Märktgass +

Ø Hochwasserschutz

 

Die Akten liegen seit Montag, 19. November 2018 im Gemeindehaus, Schalter Kanzlei, Ebene 3, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Interessierte Personen können den Beleuchtenden Bericht (Weisungsbroschüre) in schriftlicher Form bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder auf der Homepage www.rafz.ch unter den Rubriken „News“ oder „Gemeindeversammlungen“ herunterladen.

 

 

Personelles – Kündigung Bereichsleiter Steuern und Neubesetzung Stelle

 

Der Bereichsleiter Steuern Arthur Heizmann hat seine Stelle im Steueramt der Gemeindeverwaltung Rafz per Ende Januar 2019 gekündigt, um sich beruflich neu zu orientieren. Die Stelle wurde zur Neubesetzung ausgeschrieben, wobei die Wahl als neue Bereichsleiterin Steuern auf Jeannette Ruschak, Birmensdorf, fiel.

 Arthur Heizmann ist am 1. Dezember 2010 als Bereichsleiter Steuern in den Dienst der Politischen Gemeinde Rafz eingetreten. In seiner Funktion war er für die Führung des Gemeindesteueramtes mit allen Registern inklusive Grundsteuern, dem Erstellen der jährlichen Steuerabschlüsse, der Prüfung und Einschätzung der Steuererklärungen im Sichtverfahren inklusive der Grundstückgewinnsteuerfälle, der Überwachung der Zahlungseingänge inklusive Mahn- und Betreibungswesen sowie der personellen Führung von zwei Teilzeit-Mitarbeiterinnen inklusive Ausbildung der Lernenden im Bereich Steuern als Berufsbildner hauptverantwortlich gewesen.

 

Gemeinderat und Personal danken Arthur Heizmann für die angenehme Zusammenarbeit, den geleisteten Einsatz in den vergangenen acht Jahren und wünschen ihm auf seinem beruflichen und privaten Lebensweg nur das Beste!

 

Mit Jeannette Ruschak, Birmensdorf, konnte eine ausgewiesene Steuerfachfrau für die Nachfolge gefunden werden. Frau Ruschak arbeitete während vielen Jahren als Steuerkommissärin beim kantonalen Steueramt, bevor sie in die Privatwirtschaft wechselte und dort bei verschiedenen Treuhandbüros im Steuerbereich tätig war.

 

Gemeinderat und Personal heissen Jeannette Ruschak herzlich willkommen in der Gemeindeverwaltung Rafz und wünschen ihr viel Freude und Genugtuung bei ihrer neuen Tätigkeit im Rafzer Steueramt!

 

 

Personelles – Befristete Anstellung Mitarbeiterin Sicherheit und Kanzlei

 

Der Gemeinderat hat Irina Brandenberger, Flaach, befristet als Mitarbeiterin Sicherheit und Kanzlei 100 % in der Gemeindeverwaltung Rafz für den Zeitraum von 1. März bis 31. Mai 2019, mit der Option zu Verlängerung bis Ende August 2019, angestellt.

 

Der Leiterin Sicherheit und Stellvertreterin des Gemeindeschreibers Romy Wassmer wurde auf Gesuch hin, von Ende März bis Ende Mai 2019 unbezahlten Urlaub gewährt. Um die dadurch entstehende personelle Vakanz ausgleichen zu können, entschied der Gemeinderat, die ehemalige Lernende und Mitarbeiterin Irina Brandenberger befristet anzustellen. Die Zeit während des unbezahlten Urlaubs der Leiterin Sicherheit und Stellvertreterin des Gemeindeschreibers kann dadurch optimal besetzt werden. Irina Brandenberger ist eine erfahrene Verwaltungsfachfrau und verfügt über optimale Qualifikationen, um die Bereiche Sicherheit und Kanzlei und damit auch den Gemeindeschreiber effizient unterstützen zu können. Im Bedarfsfall würde das Anstellungsverhältnis bis Ende August 2019 verlängert.

 

Gemeinderat und Personal heissen Irina Brandenberger herzlich „willkommen zurück“ und wünschen ihr bereits jetzt einen guten Start und viel Freude in ihrem neuen Tätigkeitsgebiet!

 

 

 

Neuorganisation Gratulationen ab 2019

 

Ab dem kommenden Jahr werden die traditionellen Gratulationswünsche durch den Gemeinderat an die Jubilarinnen und Jubilare neu organisiert.

 

Seit rund 40 Jahren gratuliert der Gemeinderat den Einwohnerinnen und Einwohnern zum 80., 90. und ab dem 95. Geburtstag jedes Jahr sowie zum 50., 60., 65. Hochzeitstag und höher persönlich, wobei jeweils ein Mitglied des Gemeinderates den Jubilarinnen und Jubilaren einen Besuch abstattet. Zusätzlich zu diesen Gratulationen erfolgt jeweils eine Meldung an die Pro Senectute vom Kanton Zürich, eine vorgängige Publikation im Rafzer Weibel (Dezember Ausgabe), eine Meldung an die Musikgesellschaft Rafz sowie eine Meldung an das Radio SRF (ab 95. Geburtstag und ab 60. Hochzeitstag).

 

Aufgrund der jährlichen Zunahme der Anzahl an Gratulationen hat der Gemeinderat entschieden, ab dem Jahr 2019 den Jubilarinnen und Jubilaren erst zum 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag sowie ab dem 60. Hochzeitstag alle 5 Jahre einen persönlichen Besuch abzustatten.

 

Mit dem aus Sicht des Gemeinderates zeitgemässen und vertretbaren Vorgehen können zudem die Ressourcen der Milizbehörde optimiert werden. Den 80-jährigen Jubilarinnen und Jubilaren sowie den Ehepaaren, welche ihren 50. Hochzeitstag feiern, wird der Gemeinderat mit der Zustellung einer Glückwunschkarte samt Präsent auch weiterhin die gebührende Wertschätzung entgegenbringen.

Re-Audit Label Energiestadt Rafz

Der Gemeinderat hat dem Trägerverein „Energiestadt“ die Erneuerung des Labels „Energiestadt“ für die nächsten vier Jahre beantragt.

 

Seit Ende Oktober 2010 ist die Politische Gemeinde Rafz Energiestadt. Laut Reglement des Trägervereins „Energiestadt“ muss alle vier Jahre ein Re-Audit stattfinden und von den Prüfungsinstanzen bestätigt werden, um das Label erneut zu erlangen. Das letzte Re-Audit fand Anfang April 2014 statt.

 

Die für den Gemeinderat Rafz beratend tätige Planungs- und Energiekommission (PEK) befasst sich unter anderem auch mit dem Label Energiestadt und den damit verbundenen Massnahmen, so auch die Re-Zertifizierung.

 

Der Gemeinderat ist mit dem durch die PEK erstellten energiepolitischen Programm, den daraus resultierenden Massnahmen und dem Energiestadt-Bericht einverstanden und gewillt, die zur Umsetzung notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Die erforderlichen Unterlagen hat der Gemeinderat geprüft und dem Trägerverein „Energiestadt“ mit dem Antrag zur Erneuerung des Energiestadt-Labels eingereicht.

 

Das Re-Audit fand Ende September 2018 in Anwesenheit der PEK und dem Energiestadt-Berater statt. Mit dem Resultat des Re-Audits ist voraussichtlich Ende November 2018 zu rechnen.

 

 

Werkgebühren 2019

 

Der Gemeinderat hat die Werkgebühren, exklusiv Mehrwertsteuer, für die Bereiche Antennenanlage, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung auf das Jahr 2019 neu festgesetzt. Der Saldo in den Spezialfinanzierungskonten Antennenanlage, Wasserversorgung und Abfallbeseitigung ist relativ hoch, weshalb die Gebühren in diesen Bereichen entsprechend reduziert werden.

 

 

Neubau Kanalisationsleitung landwirtschaftliche Siedlungen

 

Der Gemeinderat hat das Bauprojekt "Kanalisationsanschluss landwirtschaftliche Siedlungen" genehmigt. Damit werden die letzten noch verbleibenden Liegenschaften an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.

 

Im Siedlungsgebiet der Politischen Gemeinde Rafz sind heute alle relevanten Gebäude an die Kanalisation angeschlossen. Die landwirtschaftlichen Siedlungen Langenriet, Blettliacker, Waldegg, Schlossbuck und Sonnebärg befinden sich ausserhalb der Bauzonen und erfüllen die Voraussetzungen für einen Anschluss an die Kanalisation. Gleichzeitig sieht die Politische Gemeinde Rafz vor, ihrerseits die Forsthütte Grundforen und das Reservoir Schaffhuserhau an die Kanalisation anzuschliessen und beide Gebäude mit Strom zu versorgen.

 

 

Bereits vor einigen Jahren wurden die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über das seitens Gemeinde geplante Vorhaben informiert. Das Ganze zog sich aufgrund von personellen Ressourcen seitens des damals beauftragten Projektverantwortlichen Ingenieurbüro Roland Schneider, Hüntwangen, heute suisseplan Ingenieure AG, Wil, Veränderungen beim zuständigen kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) sowie mehreren Gesprächen mit den Grundeigentümern in die Länge.

 

In der Zwischenzeit konnte eine für beide Seiten (Grundeigentümer und Gemeinde) akzeptable Lösung gefunden werden, sodass nun die neue Kanalisationsleitung erstellt werden kann.

 

Der Kostenanteil der Politischen Gemeinde Rafz beläuft sich dabei auf 155‘500 Franken inkl. MWST für die Kanalisationsleitung, 5‘500 Franken für den Kanalisationsanschluss der Forsthütte Grundforen, 48‘000 Franken für den Kanalisationsanschluss des Reservoirs Schaffhuserhau, 38‘000 Franken für die Elektrozuleitung der Forsthütte und 89‘000 Franken für die Elektrozuleitung des Reservoirs, total 336‘000 Franken inkl. MWST. Die Ausgaben sind gebunden und in den Budgets 2018 und 2019 veranschlagt.

 

Die Privaten beteiligen sich gesamthaft mit 209‘000 Franken inkl. MWST an den Erstellungskosten. Für die jeweiligen Hausanschlüsse sind die Liegenschaftenbesitzerinnen und Liegenschaftenbesitzer selbst verantwortlich.

 

Die Kanalisationsleitung wird grösstenteils im Landwirtschaftsland oder den angrenzenden öffentlichen Flurwegen eingepflügt. Die Bauarbeiten erfolgen zwischen Herbst und Frühjahr 2018/2019, um Kulturschäden, wenn möglich, zu vermeiden.

 

 

Rettungsdienstliche und notärztliche Versorgung; Anpassung vertragliche Bestimmungen

 

Der Gemeinderat hat den Vertrag zwischen der Spital Bülach AG und der Politischen Gemeinde Rafz betreffend der rettungsdienstlichen und notärztlichen Versorgung (Kranken- und Verunfalltentransporte) in der Region Zürcher Unterland, rückwirkend gültig ab 1. Juli 2018, genehmigt.

 

Der bestehende Gesamtvertrag betreffend der rettungsdienstlichen Versorgung (Kranken- und Verunfalltentransporte) in der Region Zürcher Unterland wurde Anfang Mai 2010 zwischen dem damaligen Zweckverband Spital Bülach und der Politischen Gemeinde Rafz auf den 1. Januar 2011 abgeschlossen.

 

Ende August 2018 informierte die Spital Bülach AG den Gemeinderat, dass am 1. Juli 2018 die kantonale Verordnung über das Rettungswesen in Kraft gesetzt wurde. Darin sind wichtige Bestandteile und Abläufe der rettungsdienstlichen Versorgung neu geregelt, was eine Anpassung der bestehenden Verträge notwendig macht.

 

 

Unter anderem wird in der neuen Verordnung über das Rettungswesen die Strategie „Flexible Nächst-Best-Rettungsmittel-Disposition“ verfolgt, was bedeutet, dass im Notfall immer dasjenige Fahrzeug oder Luftrettungsmittel disponiert wird, welches gemäss Routing unter Berücksichtigung der topografischen Gegebenheiten, der Verkehrslage, der Wetterverhältnisse am schnellsten am Einsatzort ist und das die Rettung der Patientin oder des Patienten unter Berücksichtigung der taktischen Einsatzlage am besten gewährleisten kann. Die Einsatzleitzentrale (Notruf 144) berücksichtigt bei der Bestimmung des bestmöglichen Einsatzmittels insbesondere die Ausrück-, Anfahrt-, Flug- und Landezeiten.

 

Um die Vertragsverhältnisse an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen, möchte die Spital Bülach AG die bestehenden Verträge für alle Vertragsgemeinden durch aktualisierte Verträge ersetzen. Die Vertragsgemeinden erfahren durch die Aktualisierung keine finanziellen und organisatorischen Nachteile. Gleichzeitig sollen die bestehenden Verträge des Zweckverbandes Spital Bülach an die neue AG-Rechtsform des Spitals Bülach angepasst werden.

 

 

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