Elektronische Stimmabgabe
Seit dem 24. September 2017 haben die Stimmberechtigten in den vier Pilotgemeinden Goldach, Vilters-Wangs, Kirchberg und Rapperswil-Jona sowie die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben.
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Ab Herbst 2019 sollen dann alle Stimmberechtigten im Kanton St. Gallen von der neuen Abstimmungsmöglichkeit profitieren können. Die Stimmberechtigten aus Widnau können erstmals an der Abstimmung vom 10. Juni 2018 elektronisch abstimmen. Dies ebenfalls im Rahmen des Pilots.
Um die Sicherheit beim E-Voting garantieren zu können, erfüllt der Kanton St. Gallen hohe Standards. Bei der Übermittlung der Daten kommen modernste Verschlüsselungstechnologien zum Einsatz. Die elektronischen Abstimmungsresultate werden im Nachgang plausibilisiert. Damit eine Stimme nicht zweimal abgegeben werden kann, elektronisch und beispielsweise brieflich, werden sämtliche eingegangenen Stimmen eingescannt. Das Stimmgeheimnis ist bei der elektronischen Stimmabgabe jederzeit vollumfänglich gewahrt. Neu werden die Stimmausweise im Format A4 gedruckt; sie können für alle Abstimmungsmöglichkeiten persönlich an der Urne, brieflich per Post oder zu Hause elektronisch am PC verwendet werden. Wir laden Sie ein: Probieren Sie die elektronische Stimmabgabe aus. Das erspart Ihnen den Gang zur Post oder an die Urne.
-Mitteilung der Gemeinde Widnau