St. Margrethen

Rücktritt von Reto Friedauer macht Ersatzwahl nötig

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St. Margrethen,

Nach dem Rücktritt von Reto Friedauer per 31. Januar 2026 findet am 28. September 2025 die Ersatzwahl für das Gemeindepräsidium bis Ende Amtsdauer 2028 statt.

Das Gemeindehaus in St.Margrethen.
Das Gemeindehaus in St.Margrethen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde St. Margrethen mitteilt, hat Gemeindepräsident Reto Friedauer seinen Rücktritt als Gemeindepräsident der Politischen Gemeinde St. Margrethen während der laufenden Amtsdauer per 31. Januar 2026 erklärt.

Die Ersatzwahl für einen Gemeindepräsidenten der Politischen Gemeinde St. Margrethen für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 findet am Sonntag, 28. September 2025, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen statt.

Einreichung der Wahlvorschläge

Für diese Wahl können Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge bis spätestens am Freitag, 27. Juni 2025, 12 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind, den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten, ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthalten und ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthalten, die der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Die Gemeinderatskanzlei stellt ab sofort die Formulare für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen sowie ein Merkblatt zur Verfügung. Diese können auf der Webseite der Gemeinde abgerufen und heruntergeladen werden. Die Gemeinde St. Margrethen erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.

Zweiter Wahlgang und stille Wahl

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 30. November 2025, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Dienstag, 30. September 2025, 12 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei zu übergeben. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl nach den Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen möglich. Weitere Informationen sind auf der Gemeindeseite einsehbar.

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