Gemeinde informiert über Verkehrsanordnung
Die Gemeinde Flühli Sörenberg informiert ihre Bewohner über den Antrag für temporäres Parkieren der Bergbahnen Sörenberg AG.

In der Gemeinde wird auf der Rothornstrasse (K 36), im Bereich Rothornstrasse 44 bis Parkplatz Sörenberg Platz das temporäre Parkieren auf dem rechten Trottoir gestattet und mit dem Signal „Parkieren gestattet“ mit Zusatztext „09.00 Uhr bis 18.00 Uhr“ signalisiert. Die befristete Parkbewilligung gilt in den Wintermonaten Dezember bis März jeweils bei Bedarf und während maximal 20 Tagen pro Saison.
-Mitteilung der Gemeinde Fühli Sörenberg (mba)

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Die Bergbahnen Sörenberg AG haben beim Gemeinderat einen Antrag für das temporäre Parkieren entlang der Kantonsstrasse K36 in Sörenberg gestellt. Nach der Publikation durch die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) des Kantons Luzern im Kantonsblatt wurde folgende Verfügung erlassen: