Mehrwertabgabe soll bestehen bleiben
Der Gemeinderat Zollikofen unterbreitet dem Parlament das Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen zur Genehmigung, damit die Mehrwertabgabe weiterhin eingefordert werden kann.

Der Gemeinderat unterbreitet dem Parlament das Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen zur Genehmigung. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, dass die so genannte Mehrwertabgabe für Einzonungen sowie Um- und Aufzonungen nach wie vor eingefordert werden kann.
Der Gemeinderat sieht im neuen Reglement vor, dass bei Einzonungen eine Abgabe von 40 Prozent des planungsbedingten Mehrwerts zu entrichten ist. Dieser steigt auf 50 Prozent an, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren eine Überbauung realisiert wird. Bei Um- und Aufzonungen beträgt der Abgabesatz, gemäss kantonalen Minimalbestimmungen, fest 20 Prozent.
Bisher wurde die Höhe der Mehrwertabgabe mit Verträgen zwischen den Bauherrschaften und der Gemeinde geregelt. So wurden beispielsweise Planungsmehrwerte erhoben, welche durch die Ortplanungsrevision entstanden sind. Dieses Vorgehen war möglich, weil die öffentliche Auflage vor Inkrafttreten der kantonalen Baugesetzrevision stattfand. Seit dem 1. April 2018 ist dies nicht mehr möglich. Deshalb ist es nötig, ein entsprechendes Mehrwertreglement zu erlassen.
Der Grosse Gemeinderat behandelt das Geschäft an seiner Sitzung vom 27. März 2019.