Verfahren zur Tötungsdelikt wird eingestellt

Die beiden Personen, welche am frühen Sonntagmorgen, 19. März 2017, in einem ausgebrannten Einfamilienhaus in Gansingen aufgefunden wurden, starben durch Schussverletzungen. Im Endergebnis ist somit erstellt, dass es sich um ein vorsätzliches Tötungsdelikt handelt.

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Gestützt auf die getätigte und nun abgeschlossene Untersuchung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg und der Kantonspolizei Aargau konnte abschliessend geklärt werden, dass der damals 59-jährige Mann nach Mitternacht seine damals 50-jährige Lebenspartnerin im Schlaf mit einem Revolver tötete. Anschliessend erschoss der Mann sich selber, bevor sich dann der von ihm zuvor vorbereitete Gebäudebrand entwickelte bzw. sich die vorbereitete Explosion um kurz nach 4 Uhr ereignete.

Aufgrund des Todes des 59-jährigen Mannes wurde das Verfahren von der zuständigen Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig.

-Mitteilung der Kantonspolizei Aargau