Apotheker dürfen im Frühling zur Impf-Spritze greifen

Kanton erhofft sich eine gesteigerte Durchimpfungsrate, sowie geringere Kosten.

Das Unternehmen musste Mitte 2020 rund 1000 Mitarbeitende entlassen. - Keystone

Auch der Kanton Uri erlaubt neu den Apothekern das Impfen. Der Regierungsrat hat das Reglement über die Berufe und Organisationen im Gesundheitswesen entsprechend angepasst. Damit sollen die Durchimpfungsrate im Kanton gesteigert und Kosten gespart werden.

Mit der Möglichkeit, Impfungen in Apotheken vorzunehmen, erhalte die Urner Bevölkerung ein leicht zugängliches und unkompliziertes Angebot, teilte die Regierung am Dienstag mit. Das neue Reglement tritt per 1. März in Kraft. In Luzern und Zug ist dies bereits seit 2017 gängige Praxis.

Die Urner Apotheker dürfen neu bei Personen über 16 gewisse Impfungen ohne ärztliche Verordnung vornehmen. Voraussetzung ist, dass sie über einen schweizerischen Fähigkeitsausweis FPH «Impfen und Blutentnahme» verfügen, sich regelmässig weiterbilden und ein separates Zimmer in der Apotheke zur Verfügung haben.

Während die Impfung gegen Grippe und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME durch Zecken übertragen) in der Apotheke als Erst- und Folgeimpfung vorgenommen werden darf, können die Apotheker Hepatitis-Impfungen durchführen, wenn die Erstimpfung durch einen Arzt erfolgt ist.

Zur Entlastung der Ärzte sollen zudem medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten (MPA) bei der Betreuung älterer Patienten einspringen. Die zahlreichen Routinebehandlungen seien nicht zwingend innerhalb einer Arztpraxis vorzunehmen. Solche Tätigkeiten sollen daher an entsprechend geschulte MPA delegiert werden können. Damit erhöhe sich auch die Attraktivität des MPA-Berufes. Weiter führt Uri eine Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker ein.