20 eritreische Flüchtlinge müssen Schweiz verlassen
An einem Mediengespräch präsentiert der Bund heute die Resultate zur Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen von Asylsuchenden aus Eritrea.
Das Wichtigste in Kürze
- Das SEM hat 250 Eritreer überprüft, die in der Schweiz vorläufig aufgenommen wurden.
- In neun Prozent der Fällen – das sind 20 Personen – wird die Aufnahme nun aufgehoben.
- Das SEM nimmt 2800 weitere Dossiers in Visier.
Das Staatssekretariat für Migration SEM hat im Rahmen eines Pilotprojektes die vorläufige Aufnahme von rund 250 Personen aus Eritrea überprüft. Der Grund für diese Überprüfung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. August 2017, in dem dieses festgehalten hat, dass es die Rückkehr für abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea in ihr Heimatland grundsätzlich als zumutbar erachtet.
Das SEM wird bis Mitte 2019 gesamthaft 2800 vorläufige Aufnahmen von abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea überprüfen. In erster Priorität gehören Familien, unbegleitete Minderjährige und junge Personen in Ausbildung.
Von den bisher 250 überprüften Eritreern müssen nun 20 Personen die Schweiz wieder verlassen. Diese Aufhebungsverfahren können vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.