Pilatus: Dank Rekurs dürfen Flugzeuge weiter gewartet werden
Ein Rekurs macht es Pilatus nun möglich weiterhin Schulungsflugzeuge in Saudi-Arabien und den Emiraten warten zu dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pilatus darf weiterhin die Schulungsflugzeuge in Saudi-Arabien und den Emiraten warten.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Rekurs von Pilatus aufschiebende Wirkung erteilt.
Pilatus muss seine in Saudi-Arabien und den Arabischen Emiraten mit dem Support von Schulungsflugzeugen beschäftigten Angestellten vorläufig nicht zurückrufen. Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Rekurs des Flugzeugbauers aufschiebende Wirkung erteilt.
Das Stanser Unternehmen errang damit einen Etappensieg gegen das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Damit bestätigte der Sprecher des in St. Gallen amtierenden Gerichts am Donnerstag eine Meldung der Tamedia-Titel.
EDA hatte Pilatus zurückgepfiffen
Das EDA hatte dem Flugzeugbauer im Juni die Tätigkeit in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten untersagt. Die Begründung ist die Bekämpfung der Huthi-Rebellen im Jemen durch diese beiden Staaten. Das Departement stützte sich dabei auf das Söldnergesetz.
Laut dem EDA stellen die Dienstleistungen von Pilatus eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Sie widersprächen dem Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS). Im fraglichen Passus heisst es, dass das BPS dazu beitragen soll, «die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen».
Der Flugzeugbauer hätte seine Mitarbeiter gemäss dem Verdikt des Aussendepartements bis September zurückziehen müssen. Das bekämpfte das Unternehmen mit einem Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht. Mit der erteilten aufschiebenden Wirkung kann die Firma ihre Tätigkeit am Golf bis zum Vorliegen eines Urteils weiterführen.
Die Flugzeugbauer warten in den beiden Staaten Schulungsflugzeuge vom Typ PC-21. Sie führen auch Ausbildungen durch. Saudi-Arabien hatte 55 dieser Flugzeuge gekauft und die Emirate 25.