Bundesanwaltschaft eröffnet ein Strafverfahren im Fall Pilatus
Neues Kapitel im Streit um das Dienstleistungsverbot für den Flugzeugbauer Pilatus: Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen unbekannt eröffnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Pilatus darf keine Dienstleistungen in Saudi-Arabien und in den VAE mehr anbieten.
- Das EDA wirft Pilatus aber vor, Wartungsaufträge nicht korrekt gemeldet haben.
- Nun hat die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen unbekannt eröffnet.
Die Bundesanwaltschaft hat im Fall Pilatus ein Strafverfahren gegen unbekannt eröffnet. Sie reagiert damit auf eine Strafanzeige des Aussendepartements EDA. Das meldete das Schweizer Radio SRF am Freitagnachmittag. Der Nachrichtenagentur SDA liegt die schriftliche Bestätigung der Bundesanwaltschaft vor. Weitere Angaben macht die Behörde derzeit nicht.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wirft der Firma Pilatus vor, sie habe Flugzeug-Wartungsaufträge in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht korrekt gemeldet.
EDA sieht Söldnergesetz verletzt
Nun sieht auch die Bundesanwaltschaft einen Tatverdacht. Deshalb eröffnet sie das Verfahren wegen des Verdachts der Widerhandlung gegen die Melde- oder Unterlassungspflicht gemäss Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS).
Das EDA sieht das seit 2015 geltende sogenannte Söldnergesetz verletzt. Bei den nun verbotenen Dienstleistungen geht es unter anderem um technischen Support, Ersatzteilmanagement und Problembehebung an PC-21-Flugzeugen sowie an Simulatoren. Dies stellt laut EDA eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar.
Pilatus: Haben alles richtig gemacht
Die Pilatus Flugzeugwerke stellen sich auf den Standpunkt, sie hätten alles richtig gemacht. Vor einer Woche teilten sie mit, dass sie gegen das vom Bund verhängte Verbot für Servicedienstleistungen vor Gericht ziehen. Das Unternehmen strebt unter anderem eine aufschiebende Wirkung an.
Pilatus-Verwaltungsratspräsident Oscar J. Schwenk sprach von einer «bösen Verfügung». Ebenso unangemessen sei die gewährte Frist von lediglich neunzig Tagen, bis Pilatus den logistischen Support vor Ort einstellen müsse.
Über die Beschwerde von Pilatus entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Das Strafverfahren gegen unbekannt der Bundesanwaltschaft läuft separat. Ob dieses zu einer Anklage führt oder fallen gelassen wird, werden die weiteren Untersuchungen zeigen.