Testfahrerin von Roboterwagen nach tödlichem Crash angeklagt

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USA,

Das Fahrzeug fährt computergesteuert - und erkennt eine Frau mit Fahrrad auf der Strasse nicht. Die Autofahrerin ist aber verantwortlich und hätte einschreiten müssen, erklärt ein Gericht.

Das von der Polizei Tempe herausgegebene Bild aus einem Video, das eine fest installierte Kamera aufgenommen hat, zeigt den Moment kurz bevor ein selbstfahrendes Auto von Uber eine Frau anfährt. Foto: Tempe Police Department/AP/dpa
Das von der Polizei Tempe herausgegebene Bild aus einem Video, das eine fest installierte Kamera aufgenommen hat, zeigt den Moment kurz bevor ein selbstfahrendes Auto von Uber eine Frau anfährt. Foto: Tempe Police Department/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der erste tödliche Unfall mit einem selbstfahrenden Auto in den USA hat für die Testfahrerin strafrechtliche Konsequenzen.

Die 46 Jahre alte Frau wurde am Dienstag von einer Grand Jury im südwestlichen US-Bundesstaat Arizona wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie habe es versäumt, ein selbstfahrendes Auto zu korrigieren, bevor es den tödlichen Unfall verursachte, lautet der Vorwurf.

Bei dem Unfall im März 2018 hatte ein vom Computer gesteuerter Uber-Testwagen in der Stadt Tempe in Arizona eine 49-jährige Frau getötet, die ein Fahrrad über eine mehrspurige Strasse geschoben hatte. Die unmittelbare Ursache sieht die Unfallermittlungsbehörde NTSB darin, dass die Fahrerin des Testwagens abgelenkt gewesen sei. Sie schaute sich nach Angaben der Polizei eine TV-Sendung auf ihrem Smartphone an. Wäre sie aufmerksam gewesen, hätte sie wahrscheinlich genügend Zeit gehabt, den Unfall zu verhindern, stellte die NTSB im vergangenen November in einem Bericht fest.

Die Testwagenfahrerin erklärte sich als nicht schuldig. Der Anwalt von Maricopa County widersprach der Frau: «Wenn sich ein Fahrer hinter das Lenkrad eines Autos setzt, hat er die Verantwortung, dieses Fahrzeug sicher und gesetzestreu zu kontrollieren und zu betreiben», erklärte er. Die Angeklagte wurde bis zum Verhandlungsbeginn am 27. Oktober freigelassen, muss aber eine elektronische Fussfessel tragen.

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