Deutscher Altkanzler Schröder im Streit um Bundestagsbüro erfolglos

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Deutschland,

Vor rund drei Jahren wurde Altkanzler Schröder sein Büro im Bundestag gestrichen. Dagegen klagte der SPD-Politiker. Auch in dritter Instanz hatte er keinen Erfolg.

Gerhard Schröder
Deutscher Altbundeskanzler Gerhard Schröder ist im Streit um ein eigenes Büro im Bundestag erneut vor Gericht gescheitert. - dpa

Der deutsche Altbundeskanzler Gerhard Schröder ist im Streit um ein eigenes Büro im Bundestag erneut vor Gericht gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies seine Klage am Donnerstag in dritter Instanz zurück.

Es handele es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, über die Verwaltungsgerichte nicht entscheiden dürften, erklärte der Vorsitzende Richter des 2. Senats. Ob Schröder ein Büro zustehe, könne alleine das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären.

Auch in Vorinstanzen erfolglos

Schröder wollte durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, das Büro stillzulegen. Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, hiess es damals zur Begründung.

Bereits in den beiden Vorinstanzen war der 81-Jährige mit seiner Klage erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Schröder keinen rechtlichen Anspruch auf das Büro hat. Die Revision gegen dieses Urteil wiesen die Bundesrichter zurück, weil es im Ergebnis richtig gewesen sei.

Kommentare

User #3658 (nicht angemeldet)

Läck wie peinlich, wenn man gegen sowas prozessiert. Das ist ja klein kariert und armseelig!

User #3733 (nicht angemeldet)

Es wird hoffentlich endlich geklärt, wie lange der Steuerzahler ehemalige Bundeskanzler, über ihre Altersbezüge hinaus, alimentieren muss. Sollte eine endgültige Klärung vor den BVerfG erfolgen, müsste man Gas-Gerd dafür dankbar sein.

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