Frau mit Down-Syndrom verliert Rechtsstreit um Abtreibungsrechte

Keystone-SDA
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Grossbritannien,

Babys mit Down-Syndrom dürfen in Grossbritannien bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden. Dies bleibt auch so – trotz Bemühungen einer Betroffenen.

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Eine schwangere Frau. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Down-Syndrom-Babys dürfen in Grossbritannien bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden.
  • Heidi Crowter hält dieses Recht für diskriminierend.
  • Die 27-Jährige ist selbst von dem Down-Syndrom betroffen.

Eine Frau mit Down-Syndrom hat im Kampf gegen das britische Abtreibungsrecht eine Niederlage erlitten. Heidi Crowter (27) hält die Regelung, dass Babys mit Down-Syndrom bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden dürfen, für diskriminierend.

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Ein Berufungsgericht in London bestätigte jedoch am Freitag die Entscheidung der vorherigen Instanz. Diese hatte grünes Licht für die geltende Gesetzgebung gegeben. Das Gesetz greife nicht die Rechte von Behinderten an, so die Richter.

«Gefühl, als Mensch mit Down-Syndrom weniger wert zu sein»

Üblicherweise kann in England, Wales und Schottland – in Nordirland gelten andere Regeln – eine Schwangerschaft bis zur 24. Woche beendet werden. Wenn ein «ernsthaftes Risiko» besteht, dass das Kind grosse körperliche oder psychische Einschränkungen erleiden wird, sind spätere Abtreibungen erlaubt.

Crowter sagte nach dem Urteil am Freitag der Nachrichtenagentur PA zufolge zu Journalisten: «Ich bin wütend, dass die Richter sagen, dass meine Gefühle nicht zählen. Es gibt mir das Gefühl, dass ich als Mensch mit Down-Syndrom weniger wert bin.» Sie kündigte an, vor den Supreme Court zu ziehen, das oberste britische Gericht.

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