Malta will Abtreibungsverbot lockern
Malta will mit einer Gesetzesänderung Ärzten Abtreibungen erlauben, wenn die Gesundheit der Mutter in ernsthafter Gefahr ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Malta hat ein für den Westen sehr strenges Abtreibungsverbot.
- Jetzt soll dieses gelockert werden.
- Abtreibungen sollen erlaubt werden, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Die entsprechenden Zusätze sollen in der kommenden Woche im Parlament vorgelegt werden, erklärte Gesundheitsminister Chris Fearne am Mittwoch. Das kleinste EU-Land würde damit letztendlich sein Pauschalverbot für Abtreibungen beenden. In Malta führen Ärzte bereits jetzt Schwangerschaftsabbrüche durch, wenn ein Risiko für das Leben der Frau besteht.
Streng genommen verstösst das gegen das Gesetz und den Ärzten drohen dafür bis zu vier Jahre Haft. Auch Mütter, die dazu einwilligen, können dafür ins Gefängnis gehen. Die Gesetzesänderung würde Klarheit schaffen und jegliche Gefahr für Mütter und Ärzte, hinter Gittern zu landen, beseitigen. Eine Abtreibung ist damit möglich, wenn für das Leben der Frau ein Risiko besteht oder ihre Gesundheit in «ernsthafter Gefahr» ist.
«Gefahr» noch nicht genau definiert
Was genau als «ernsthafte Gefahr» einzustufen ist, werden laut Fearne die Gesundheitsbehörden in Richtlinien festlegen. Die maltesische Gruppe Doctors for Choice (Ärzte für eine Wahl) begrüsste die Gesetzesänderung als «Schritt in die richtige Richtung». Sie kritisierte aber, dass sie nicht weit genug gehe, weil Abtreibungen nach einer Vergewaltigung, bei Inzest oder bei vor der Geburt diagnostizierten Krankheiten oder Gendefekten weiter illegal blieben.
Der Fall einer US-Amerikanerin im Sommer veranlasste die Gesetzgeber zur Nachbesserung. Die Frau befand sich damals in Malta, als klar wurde, dass ihr ungeborenes Kind nicht lebensfähig sein würde. Für die Abtreibung musste sie allerdings nach Spanien reisen. Die Geschichte ging international durch die Medien, woraufhin eine Gruppe von Ärzten eine Überarbeitung des Abtreibungsverbotes per Petition verlangte.