Gotthard-Raser muss vielleicht doch hinter Gitter

Ein deutscher Autofahrer raste mit 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel. Dafür wurde er im Tessin zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt. Ein Gericht in Deutschland will dies jedoch nicht. Jetzt geht der Fall weiter.

Gefängnis oder Busse? Deutschland und das Tessin sind sich noch nicht einig. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 42-jähriger Deutscher blochte 2014 mit 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel.
  • Das Tessiner Gericht schickt den Mann 30 Tage ins Gefängnis, Deutschland will jedoch eine Busse.

Der Fall des «Gotthard-Rasers» geht in die nächste Runde. Das Landgericht Stuttgart kam zum Schluss, dass der Mann in Deutschland nicht ins Gefängnis müsse. Das Gericht urteilte, dass ein Tempoverstoss keine Straftat sei, sondern eine Ordnungswidrigkeit (Nau berichtete).

Wie ein Gerichtssprecher Baden-Württembergs sagte, legte die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin nun jedoch Rechtsmittel ein. Will heissen: Der Kläger, also die Staatsanwaltschaft, will die Rechtslage klären, will wissen, ob die in der Schweiz ausgesprochene Freiheitsstrafe in Deutschland vollstreckt werden kann.

Mit Tempo 200 durch den Gotthard-Tunnel

Der 42-jährige Deutsche war 2014 mit seinem Sportwagen durch den Gotthard-Tunnel gefahren: mit 200 km/h. Dabei überholte er auf der einspurigen Strecke zehn Mal. Erst vor dem Ceneri-Tunnel konnte der Raser von der Polizei gestoppt werden.

Tessiner Richter hatten den Raser danach zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt, davon 18 auf Bewährung (Nau berichtete). Das Justizdepartement hatte Baden-Württemberg angefragt, ob die Strafe in Deutschland vollstreckt werden könne.