Greenpeace bezeichnet Rodungen in Hambacher Forst als unzulässig

Greenpeace hat die von Energiekonzern RWE geplante Rodung im Hambacher Forst als unzulässig bezeichnet. Die Erlaubnis sei an «konkrete Auflagen» gebunden.

Teilnehmer der Demonstration gegen die Rodung des Hambacher Forsts haben eine Barrikade gebaut. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die geplanten Rodungen im Hambacher Forst sind laut Greenpeace rechtlich unzulässig.
  • RWE will damit seinen angrenzenden Braunkohletagebau Hambach erweitern.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat die von Energiekonzern RWE geplante Rodung im Hambacher Forst als rechtlich unzulässig bezeichnet. Die Erlaubnis sei an «konkrete Auflagen» gebunden, die derzeit nicht gegeben seien, erklärte die Organisation am Montag in Berlin unter Berufung auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten einer Rechtsanwältin.

Laut Hauptbetriebsplan und Braunkohleplan sei die Rodung erlaubt, wenn dies für den Betrieb des Braunkohletagebaus «erforderlich» beziehungsweise «unerlässlich» sei, teilte Greepeace mit. RWE selbst habe eingeräumt, dass eine «betriebliche Notwendigkeit» dazu erst ab dem 15. Dezember bestehe. Der Konzern hatte angekündigt, Mitte Oktober mit der Rodung der Bäume in dem Gebiet zu beginnen.

Räumung nach tödlichem Unfall ausgesetzt

RWE will damit seinen angrenzenden Braunkohletagebau Hambach erweitern, der grosse Kraftwerke versorgt. Umweltschützer wollen dies verhindern und fordern ein Ende der Kohleverstromung. In dem teilweise von Kohlegegnern besetzten Hambacher Forst war am Mittwoch ein Journalist aus grosser Höhe von einer Hängebrücke an einem Baumhaus gestürzt und dabei ums Leben gekommen. Daraufhin wurde die Räumung der Baumhäuser durch die Polizei ausgesetzt.

Greenpeace verwies am Montag zudem auf eine Stellungnahme eines Beratungsunternehmens. Dieses habe Satellitenbilder ausgewertet und Massnahmen identifiziert, mit denen der Tagebau weiterbetrieben werden könne, ohne dafür schon in diesem Jahr Bäume fällen zu müssen. «RWE heizt im Hambacher Forst eine Konflikt samt teurem Polizeieinsatz an, dabei darf der Konzern nach geltendem Recht gar nicht roden», erklärte Greenpeace- Experte Karsten Smid.