Kein Prüfungs-Antrag erhalten: EMA widerspricht Sputnik-Hersteller
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) widerspricht dem Sputnik-V-Hersteller. Sie habe entgegen der Behauptungen keinen Prüfungs-Antrag erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EMA hat keinen Prüfungs-Antrag für den russischen Impfstoff Sputnik V erhalten.
- Somit widerspricht sie erneut den gegenteiligen Behauptungen des Herstellers.
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat bisher nach eigenen Angaben keinen Antrag zur Prüfung des russischen Impfstoffes Sputnik V erhalten. Die EMA widersprach damit am Mittwoch in Amsterdam erneut gegenteiligen Behauptungen des Herstellers. Es sei weder ein Antrag auf Prüfung der Daten eingegangen noch ein Antrag auf Marktzulassung in der EU.
Der Sputnik-Hersteller hatte am Dienstag erklärt, die Behörde habe den Antrag auf Zulassung entgegengenommen. Bereits zuvor hatte der Hersteller fälschlicherweise angegeben, dass die EMA die Sputnik-Daten prüfe.
Die EMA hatte nach eigenen Angaben zwar Kontakt mit dem Hersteller und habe «wissenschaftlichen Rat» erteilt. «EMA ist im Dialog mit der Firma und arbeitet mit ihr zusammen, um die nächsten Schritte zu bestimmen.» Die Hersteller hatten nach Darstellung der EMA an einer Prüfung ihrer Testergebnisse Interesse gezeigt.
Die EMA bewertet die Daten nach dem «Rolling-Review-Verfahren». Dabei werden Ergebnisse bereits bewertet, wenn die Tests noch nicht abgeschlossen sind und noch kein Antrag auf EU-Marktzulassung gestellt wurde.
Bisher sind drei Impfstoffe gegen Covid-19 in der EU zugelassen. Es laufen zur Zeit Prüfverfahren für zwei weitere Wirkstoffe bei der EMA. Die Behörde ist nach eigenen Angaben im Gespräch mit mehr als 50 Impfstoffentwicklern weltweit.