Madsen scheitert mit Berufung und muss lebenslang in Haft

Den Schuldspruch zum Mord an Kim Wall hatte U-Boot-Bauer Peter Madsen bereits akzeptiert. Er ging vergeblich in Berufung.

Der dänische Erfinder Peter Madsen, aufgenommen im August 2017 während seines ersten Gerichtsverfahrens. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gericht in Kopenhagen bestätigte Peter Madsens lebenslange Haftstrafe.
  • Madsen wollte mit der Berufung eine zeitlich begrenzte Strafe erstreiten.

Der wegen Mordes in einem U-Boot verurteilte dänische Erfinder Peter Madsen ist mit seiner Berufung gescheitert. Das Gericht in Kopenhagen bestätigte heute Mittwoch Madsens lebenslange Haftstrafe, die in Dänemark nicht zeitlich begrenzt ist.

Der 47-Jährige hatte laut Gericht im vergangenen Sommer die schwedische Journalistin Kim Wall in einem selbstgebauten U-Boot erst gefoltert, dann getötet und zerstückelt über Bord geworfen. Das Gericht ging von einem sexuellen Motiv aus.

Madsen wollte mit der Berufung eine zeitlich begrenzte Strafe erstreiten. Den Schuldspruch an sich akzeptierte er, obwohl er die grausame Tat nie zugegeben hat.